Eine genau Definition für das Kapitalanlagerecht, umgangssprachlich Anlegerrecht bzw. Anlagerecht, gibt es bisher nicht, da es ein relativ junger Rechtszweig ist, der sich auf eine Vielzahl von Gesetzestexten (wie z.B. dem Investmentgesetz, dem Wertpapierhandelsgesetz, Börsengesetz, Aktiengesetz u.a.) bezieht.
Jedoch gewinnt es durch die Masse an Kapitalmarktprodukten immer mehr an Bedeutung und ist heute nicht mehr wegzudenken.
Besonders angesichts der Komplexität einiger Anlageprodukte, die für den durchschnittlichen Anleger immer schwerer verständlich sind, wird der Schutz der Anleger durch Gesetze und Rechtsprechung noch bedeutsamer.
Generell befasst sich das Kapitanlagerecht mit sämtlichen Rechtsfragen, die eine Kapitalanlage betreffen. Darunter zählen beispielsweise die Emission von Kapitalanlagen, die Anlageberatung und die daraus entstehenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Das Kapitalanlagerecht will ferner dem risikoreichen Geschäft auf dem Grauen Markt entgegensteuern, da dort vermehrt unseriöse Anlageprodukte vertrieben werden.
Von besonderer Wichtigkeit ist dieses Rechtsgebiet für Anleger, die durch Finanzprodukte geschädigt wurden und nun auf eine Form der Entschädigung, in Gestalt von Schadensersatz, von Seiten der Anbieter und Berater hoffen.
Leider bemerken betroffene Anleger erst recht spät, dass mit ihrer Kapitalanlage etwas nicht stimmt, wenn beispielsweise Ausschüttungen nicht gezahlt werden oder das Produkt auf lange Sicht ihre Erwartungen nicht erfüllen kann, sondern sie eher finanziell belastet, als abzusichern.
Sehr bedeutend ist es in diesem Fall festzustellen, ob und an welcher Stelle möglicherweise falsch oder gar nicht beraten bzw. informiert worden ist, da dies erheblichen Einfluss auf die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Vertragsabwicklung hat.


Interne Suche: 
