Forderungskauf

Der Forderungskauf bezeichnet den Kauf einer Forderung im Falle eines Rechtskauf nach § 453 I Alt. 1 BGB. Hierbei ist der Vertrag von Seiten des Verkäufers durch die Abtretung einer Forderung zu erfüllen, wobei dieser auch für deren rechtlich Bestand haftbar ist, wenn auch nicht für die Bonität.

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