Unter Aussperrung versteht man die vorübergehende Freistellung der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht durch einen Arbeitgeber ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Man unterscheidet zwischen heißer und kalter Aussperrung:
Die heiße Aussperrung ist eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf, üblicherweise als Reaktion auf einen Streik der Arbeitnehmer. Sie zieht den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung mit sich.
Die kalte Aussperrung erfolgt an einem Betrieb, der selbst nicht produziert, jedoch von einem anderen Betrieb (zumindest angeblich) abhängig ist, der sich seinerseits im Zustand einer heißen Aussperrung befindet.


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