Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (kurz ABM) dienten zu Zeiten hoher Arbeitslosigkeit dazu, Arbeitssuchende bei der Reintegration in die Arbeitswelt zu unterstützen und so zumindest ein geringes Einkommen sicherzustellen.
Die zeitlich bis auf ein Jahr befristeten Tätigkeiten umfassten meist sehr niedrig qualifizierte Jobs, die zu großen Teilen als gemeinnützige Arbeit verrichtet wurden.
Seit dem 1. April 2012 werden keine neuen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mehr gefördert, angeblich weil die praktische Relevanz stark gesunken sei.


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