Anderkonto

Als Anderkonto bezeichnet man ein Konto bei einem Kreditinstitut, das nicht zum Zwecke des Kontoinhabers geführt wird und dem das Vermögen eines Dritten innewohnt, das vom Anderkontoinhaber lediglich betreut wird (Treuhandkonto). Dieser Anderkontoinhaber ist gegenüber der Bank der Alleinberechtige und -verpflichtete.

Diese Art von Vermögensanlage darf allerdings nur von einem begrenzten Personenkreis betrieben werden. Dazu zählen Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Notare, Steuerberater und Steuervollbemächtigte.

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