Abschreibung

Die Abschreibung dient dem Zwecke, planmäßige und außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögenswerten im betrieblichen Rechnungswesen zu erfassen. Etwaige Minderungen werden dabei so behandelt, als ob der abgeschriebene Teil eines Gutes jährlich ausgezahlt würde.

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