Vollmacht für Zivilsachen

 


Der Rechtsanwältin/dem Rechtsanwalt

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wird hiermit Vollmacht erteilt in den Angelegenheiten des / der

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Die Vollmacht ermächtigt zu allen die Angelegenheit betreffenden Handlungen, insbesondere zur Prozessführung, zur Stellung von Anträgen auf Scheidung der Ehe und Anträgen in Folgesachen, zur Erhebung der Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung eines Vertreters, zur Beseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur Einlegung und Zurücknahme von Rechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, insbesondere des Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten sowie zur Verfügung darüber ohne die Beschränkung des § 181 BGB, zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe von einseitigen Willenserklärungen, insbesondere zum Ausspruch von ordentlichen und außerordentlichen Kündigungen.

Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z.B. Arrest und einstweilige Verfügung, Kostenfestsetzung, Zwangsvollstreckung einschließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B. §§ 726-732, 766-774, 785, 805, 872 ff. ZPO u. a.), Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, Hinterlegungsverfahren, Vergleichsverfahren und Insolvenzverfahren.

 

 

 

 

Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und umfasst insbesondere die Befugnis, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht).

Sämtliche Kostenerstattungsansprüche sind mit der Vollmachtserteilung an den bevollmächtigten Anwalt abgetreten, mit der Ermächtigung diese Abtretung dem Gegner mitzuteilen. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner.

Der Auftraggeber bestätigt, auf die vorstehenden Vereinbarungen ausdrücklich hingewiesen worden zu sein und von ihrem Inhalt Kenntnis genommen zu haben, sowie mit ihrer Geltung einverstanden zu sein.

 

 

 

 


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(Ort, Datum)

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(Unterschrift)

 

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