WGF AG stellt Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung

Die WGF AG (Westphälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG) stellt Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung.

Die Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG in Düsseldorf ist insolvent. Die Kurse der Unternehmensanleihen der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG waren zuvor in den Keller gerauscht. An der Börse Düsseldorf war der Handel sogar bereits seit einer Woche ausgesetzt.

Westphälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG:
Die WGF AG ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt Projektentwicklung, Immobilienhandel und Immobilieninvestment. Der Vorstand der WGF AG informiert im Rahmen einer Pressemitteilung vom 11.12.2012 über die Beantragung einer Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Gesellschaft insolvent ist.

Die Insolvenzordnung sieht dabei die Möglichkeit vor, dem Schuldner selbst das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse zu belassen, damit dieser das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchführen kann. Der Vorstand der WGF AG wird daher selbst in Zusammenarbeit mit einem gerichtlich bestellten Sachverwalter die Sanierung des Unternehmens übernehmen.
Nach Angaben der WGF AG sei der Grund für diese Entwicklung im Wesentlichen marktbedingt. Gleichzeitig teilt die WGF AG mit, dass die am 14.12.2012 fällige Rückzahlungen der Anleihe WGFH06 bis auf weiteres ausgesetzt worden sei. Anleger, die die Rückzahlung erwarteten, wurden nun kurz vor dem Fälligkeitstermin von dieser Nachricht überrascht.

Viele WGF- Anleger sind nun verunsichert, ob ihr Kapital noch zu retten ist, nachdem die WGF AG die Mitteilung veröffentlichte.

Betroffene Anleger sollten sich daher an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt richten, um Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Es besteht neben der Forderungsanmeldung unter Umständen auch die Möglichkeit zum Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung.

Insolvenzanmeldungen beim Insolvenzverwalter der WGF-AG
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte übernimmt auch Deckungsanfragen bei ihrer Rechtsschutzversicherung und die form- und fristgerechte Anmeldung von Insolvenzforderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter. Hierfür wird von den meißten Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage erteilt.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze

Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de

Please follow and like us:

Mehr zum Thema

BANK- UND KAPITALMARKTRECHT232
Bank- und Kapitalmarktrecht "Es ist gut, dass die Menschen ihr Geldsystem nicht verstehen, denn sonst hätten wir noch vor morgen früh eine Revolution" Henry Ford Achtung: Absolute Verjährung, taggenau 10 Jahre ab Zeichnung bzw. Vertragsschluss  Bankrecht und Kapitalmarktrecht: Begriffsbestimmungen und rechtliche Grundlagen Das Bank- und Kapitalmarktrecht umfasst zwei in der Tradition und in der Ausformung völlig unterschiedliche Rechtsgebiete: Das Bankrecht ist ein althergebrachtes traditionelles Rechtsgebiet mit einer Fülle von Rechtsfragen vom Allgemeinen Teil des BGB bis hin zum speziellen Recht der Ausführungsverordnungen zum Kreditwesengesetz. Das Kapitalmarktrecht hingegen – als Begriff noch Anfang der siebziger Jahre des vorherigen Jahrhunderts weitgehend unbekannt – stellt in Deutschland ein vergleichsweise junges und spezielles Rechtsgebiet dar, welches in den letzten Jahren eine nahezu beispiellos stürmische und dynamische Entwicklung durchlaufen hat und sich nach wie vor in Bewegung befindet. Bankrecht Zum tief im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerten Bankrecht gehören im Wesentlichen das Recht des Kredit- und Einlagengeschäfts der Kreditinstitute, des Zahlungsverkehrs, des Wertpapier- und Depotgeschäfts sowie die damit verbundenen Haftungsfragen, z. B. infolge fehlerhafter Beratung oder Aufklärung. Weiterhin zählen dazu das spezialgesetzlich geregelte Scheck- und Wechselrecht. Berührungspunkte bestehen insbesondere zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Kapitalmarktrecht Kernbereiche des Kapitalmarktrechts, die Regelungen zum Insiderhandel, der Marktmanipulation, Publizitätspflichten und besondere Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind im WpHG – auch als Grundgesetz des Kapitalmarktrechts bezeichnet – verankert. Hinzu kommen das Börsenrecht, das InvG, das Prospektregime nach VerkaufsprospektG und WpPG sowie das Recht der Unternehmensübernahmen börsennotierter Aktiengesellschaften. Zahlreiche Gesetze – wie z. B. KWG, GwG, AktG, HGB oder auch das StGB – enthalten weitere für das Kapitalmarktrecht bedeutende Normen oder stehen mit diesem in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang. Ergänzt werden die gesetzlichen Regelungen durch eine Fülle von Verordnungen, Satzungen, Richtlinien, Verwaltungsvorschriften, Mitteilungen (z. B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte).   Ansprechpartner: Enrico Weide, Rechtsanwalt Susanne Störmer, Rechtsanwältin Stephanie Schulze, Rechtsanwältin Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht