Die WGF AG (Westphälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG) stellt Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung.
Die Westfälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG in Düsseldorf ist insolvent. Die Kurse der Unternehmensanleihen der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG waren zuvor in den Keller gerauscht. An der Börse Düsseldorf war der Handel sogar bereits seit einer Woche ausgesetzt.
Westphälische Grundbesitz- und Finanzverwaltung AG:
Die WGF AG ist ein Immobilienunternehmen mit dem Schwerpunkt Projektentwicklung, Immobilienhandel und Immobilieninvestment. Der Vorstand der WGF AG informiert im Rahmen einer Pressemitteilung vom 11.12.2012 über die Beantragung einer Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Gesellschaft insolvent ist.
Die Insolvenzordnung sieht dabei die Möglichkeit vor, dem Schuldner selbst das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über die Insolvenzmasse zu belassen, damit dieser das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchführen kann. Der Vorstand der WGF AG wird daher selbst in Zusammenarbeit mit einem gerichtlich bestellten Sachverwalter die Sanierung des Unternehmens übernehmen.
Nach Angaben der WGF AG sei der Grund für diese Entwicklung im Wesentlichen marktbedingt. Gleichzeitig teilt die WGF AG mit, dass die am 14.12.2012 fällige Rückzahlungen der Anleihe WGFH06 bis auf weiteres ausgesetzt worden sei. Anleger, die die Rückzahlung erwarteten, wurden nun kurz vor dem Fälligkeitstermin von dieser Nachricht überrascht.
Viele WGF- Anleger sind nun verunsichert, ob ihr Kapital noch zu retten ist, nachdem die WGF AG die Mitteilung veröffentlichte.
Betroffene Anleger sollten sich daher an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt richten, um Ihre Ansprüche überprüfen zu lassen. Es besteht neben der Forderungsanmeldung unter Umständen auch die Möglichkeit zum Schadensersatz aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung.
Insolvenzanmeldungen beim Insolvenzverwalter der WGF-AG
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte übernimmt auch Deckungsanfragen bei ihrer Rechtsschutzversicherung und die form- und fristgerechte Anmeldung von Insolvenzforderungen bei dem zuständigen Insolvenzverwalter. Hierfür wird von den meißten Rechtsschutzversicherungen die Deckungszusage erteilt.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von netto 80,- €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwältin Stephanie Schulze
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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