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Bafin: forum immobilien + finanzanlagen gmbh zur abwicklung des einlagegeschäfts aufgefordert
BaFin: Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH zur Abwicklung des Einlagegeschäfts aufgefordert
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach Pressebereichten gegenüber der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, Sitz in Jettingen-Scheppach, am 12.08.2014 ein Bescheid erlassen, indem die Gesellschaft dazu angehalten wird, das von ihr sowie das durch die von ihr als Geschäftsführerin vertretenen Gesellschaften ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich rückabzuwickeln.
Geschäftstätigkeit erfolgte ohne Erlaubnis, § 32 KWG
Das Geschäftsmodell der Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH, die selbst Geschäftsführerin von weiteren verschiedenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ist, basierte darauf durch diese Gesellschaften von Anlegern unbedingt rückzahlbare Gelder auf Grundlage von Darlehensverträgen entgegen zu nehmen. Hierbei handelt es sich jedoch um eine nach § 32 KWG erlaubnispflichtige Tätigkeit. Der Umstand, dass die Erlaubnis der BaFin tatsächlich nicht vorlag, berechtigt Anleger zur Rückforderung der Gelder.
Darüber hinaus räumte die Forum Immobilien + Finanzanlagen GmbH als Geschäftsführerin der Forum Immo Max GbR den Gesellschaftern der Forum Immo Max GbR sog. Zusatzvereinbarungen in Verträgen über eine Beteiligung an der Gesellschaft ein. So war es den Gesellschaftern möglich über einen Teil der Beteiligungssumme frei zu verfügen. Auch diesbezüglich mangelte es an der erforderlichen Erlaubnis der BaFin.
Schadensersatzanspruch, falls Rückabwicklung nicht erfolgen sollte
Sollte die Gesellschaft nicht umgehend eine zeitnahe Rückabwicklung sowie Abwicklung des Geschäftes einleiten, steht den Anlegern jedenfalls ein Schadensersatzanspruch zu. Die sofortige Vollziehung des Bescheids der BaFin ist angeordnet, wobei dieser aber noch nicht bestandskräftig ist.
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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