POC Proven Oil Canada Fonds

POC Fonds:

Bei den POC Fonds handelt es sich um Investitionsmodelle bei denen Anleger in laufende und bereits produzierende Öl- und Gasquellen investieren. Die Gelder werden dabei nicht direkt in die Anlagen, sondern vielmehr in eine dem kanadischen Recht unter fallende Objektgesellschaft aus Kanada investiert. Daneben sollen Gelder für den Bau von Bioenergieanlagen und den Kauf von Industrieland verwendet werden. Insgesamt sind nunmehr etwa 14.000 Anleger mit einem Anlagevolumen von ca. 300 Mio. Euro an den POC Fonds beteiligt. Dieses Investitionsvolumen ist wohl zum Großteil darauf zurück zu führen, dass die POC Fonds mit einer Rendite von über 10 % warben.
Beim POC Eins Fonds wurde eine Mindestzeichnungssumme von 10.000,00 € zzgl. Agio und eine Bindung von mindestens 20 Jahren vorgesehen. Für die Anleger von Bedeutung ist u.a., dass der Jahresabschluss aus dem Jahr 2010 Verluste von über 5 Mio. Euro vorweißt.

Zu den POC Proven Oil Canada Fonds zählen:

  • POC Eins GmbH & Co.KG
  • POC Zwei GmbH & Co. KG
  • POC Growth GmbH & Co. KG
  • POC Growth 2. GmbH & Co. KG
  • POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG
  • POC Growth 4. GmbH & Co. KG
  • POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG
  • POC Natural Gas 2 GmbH & Co. KG
  • POC Oikos GmbH & Co. KG
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GESELLSCHAFTSBETEILIGUNGEN: ALBIS, CIS, CSA, U.A.86
Gesellschaftsbeteiligungen



"Niemals dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao,
durch den man euch zieht, auch noch zu trinken."

Erich Kästner


Die Gesellschaftsbeteiligung als Anlageform:


Gesellschaftsbeteiligungen kommen meist als atypische stille Gesellschaftsbeteiligungen oder als Kommanditbeteiligungen vor. Bei letzeren unterscheidet man noch zwischen mittelbaren (über einen Treuhänder) und unmittelbare Kommanditbeteiligungen.

Bei sämtlichen Formen der Gesellschaftsbeteiligung muss sich der Gesellschafter die Gewinne und eben auch die Verlußte der Gesellschaft zurechnen lassen. Es wird ein sogenanntes Kapitalkonto geführt, auf dem sämtliche Einlagen des Gesellschafters und die Gewinne und meist Verlußte der Anlagegesellschaft gebucht werden.
Die Beteiligungsverträge weisen in der Regel lange Laufzeiten von 10 bis zu 30 Jahren auf und eine vorzeitige Kündigung ist entweder nicht möglich oder an pauschale Schadensersatzansprüche (sog. Ausgleichszahlungen) geknüpft.


Verjährung von Ansprüchen: 10 Jahre nach Zeichnung ist Schluss, § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB

Jeder, wirklich jeder Gesellschafter/Anleger sollte die Verjährungsfristen von Schadenersatzansprüchen im Auge behalten.
Taggenau 10 Jahre nach Zeichnung bzw. Beitritt zur Gesellschaft verjähren sämtliche Schadenersatzansprüche, die ein Gesellschafter z.B. aus Falschberatung gegen Berater, Treuhänder oder Gründungsgesellschafter zustehen können. Dies unabhängig von der Kenntnis des Anlegers/Gesellschafters.
Da der Schadenersatz durch Rückabwicklung der Gesellschaftsbeteiligung oft der einzige Weg ist, keine erheblichen Verlußte zu erleiden sollte jeder Anleger seine Kapitalanlagen vor Ablauf dieser Frist durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen.
Meist erhalten nämlich die Anleger erst kurz nach Ablauf dieser Frist die verheerende Nachricht durch Berater oder Kapitalanlagegesellschaft, dass sämtliche Einlagen durch Verluste der Gesellschaft aufgezehrt sind und/oder vereinbarte Auszahlungen nicht möglich sind.