Die Einstweilige Verfügung ist bei Phishing Fällen inzwischen ein gute prozessuale Möglichkeit das verlorene Geld sehr schnell wieder auf dem Konto zur Verfügung zu haben. Denn nach dem aktuellen Anträgen der Generalanwälte des EuGH hat die Bank nach einer unautorisierten Überweisung den Schaden sofort wieder dem Konto gutzuschreiben. Eventuelle Einreden oder eigene Ansprüche wegen grober Fahrlässigkeit des Kunden muss Sie später, in einem gesonderten Prozess geltend machen.
Eine einstweilige Verfügung ist eine schnelle gerichtliche Eilentscheidung zur vorläufigen Sicherung von Rechten, ohne ein langwieriges Hauptsacheverfahren abwarten zu müssen. Sie dient dazu, streitige Zustände vorläufig zu regeln oder verbotene Handlungen (z. B. im Wettbewerbsrecht oder bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen) sofort zu unterbinden.
Die zwei Voraussetzungen müssen vorliegen für einen schnellen Zahlungsbeschluss:
Verfügungsanspruch: Der eigentliche rechtliche Anspruch liegt hier in einer nicht autorisierten Überweisung oder Transaktion, § 675 u BGB
Verfügungsgrund: Die besondere Dringlichkeit. Sie müssen glaubhaft gemacht werden, dass eine sofortige Entscheidung notwendig ist, da andernfalls schwere Nachteile oder Rechtsverluste drohen. Dies kann in drohender Existenznot bei Nichtzahlung von Miete, Versicherungen, etc, vorliegen; wenn z.B. nur ein Konto existiert oder eben alle Konten leergeräumt sind.
Einstweilige Verfügung und Geld zurück:
Ist das Girokonto oder Kreditkartenkonto erstmal leergeräumt, kommt man oft sofort in finanzielle Schwierigkeiten. Regelmäßige Lastschriften wie Miete, Versicherungen, Strom, Telefon werden nicht mehr abgebucht und durch den Dipokredit fallen hohe Zinsen an.
Einstweilige Verfügung nach Phishing
Hier hilft nur eine schnelle einstweilige Verfügung die vor dem zuständigen Gericht beantragt werden muss, wenn die Bank nicht unverzüglich das Konto wieder auf den Stand vor dem Phishing Betrug zurück bringt.
Der Richter entscheidet dann im Eilverfahren in der Regel binnen einer Woche und der Beschluss auf Zahlung wird der Bank sofort zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Anspruch aus § 675 u BGB besteht, also die Überweisungen oder Transaktionen nicht vom Bankkunden autoriseirt (getätigt) worden sind. Ferner muss er ohne die sofortige Zahlung in existenzielle Schwierigkeiten kommen und dies nachweisen.
Bei vielen Lebens- und Rentenversicherungen war es bisher möglich, dem Vertragsabschluss zu widersprechen bzw. ihn zu widerrufen, wenn die Belehrung über den Widerruf fehlerhaft war. Durch eine Gesetzesänderung, die schon ab dem 19.06.2026 in Kraft tritt, steht der Widerrufsjoker aber nicht vor dem Aus. Sie können weiter ihre alten Verträge widerrufen, wenn dei Belehrung fehlerhaft war.
Änderungen beim Widerrufsrecht von Lebens-und Rentenversicherungsverträgen ab dem 19.6.2026
Der Widerrufsjoker war und bleibt eine interessante Möglichkeit, sich von den geschlossenen Lebensversicherungsverträgen zu lösen und durch die Rückabwicklung der Versicherung einen wesentlich höheren Betrag zurückzuerhalten, als bei einer einfachen Kündigung des Vertrages.
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Gesetz zur Änderung des Verbrauchsvertrags- und Versicherungsrechts
Mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchvertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts vom 3. Februar 2026 hat der Bundestag einige wesentliche Änderungen zum Widerrufsrecht beschlossen.
Neue Ausschlussfrist für den Widerruf von Lebensversicherungen:
Bisher erlsicht das Widerrufsrecht erlischt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Im Versicherungsrecht ist nun eine Frist eingeführt, in der das Widerrufsrecht neu geregelt wird. Dies sind allgemein bei Versicherungsverträgen 12 Monate und 14 Tagen nach dem Vertragsschluss und bei Lebens- und Rentenversicherungen 24 Monate und 30 Tage nach dem Vertragsschluss.
Damit ist für künftige Lebens- und Rentenversicherungsverträge eine Höchstgrenze von 24 Monaten und 30 Tagen gesetzt, in der das Widerrufsrecht ausgeübt werden kann, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt wurde.
Ob diese Ausschlussfrist auch für bereits abgeschlossene Versicherungsverträge ab dem 1.1.2008 gilt, ist umstritten. Nach dem Wortlaut des gesetzes uns u.a. der Verbraucherzentrale Hamburg gilt dei Frist nur für neu abgeschlossene Verträge an in Kraft Treten des Gesetzes (19.06.2026).
Für Versicherungsverträge, die vor dem 1.1.2008 abgeschlossen wurden. dürfte die Ausschlussfrist ohnehin nicht anzuwenden sein. Für diese Verträge besteht kein Widerrufsrecht sondern ein Widerspruchsrecht und es galten auch andere Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht. Insofern dürfte schwierig sein, die aktuelle Ausschlussregelung auf diese Altverträge zu übertragen.
Nach unserer Auffasseung gilt daher für alle alten Lebensversicheurngsverträge weiter das unbegrenzte Widerspruchsrecht (Widerrufsjoker), wenn die Widerspruchsbelehrung wesentliche Fehler enthält.
Widerrufsjoker nach der Neuregelung ab 19.06.2026:
Absolute Ausschlussfrist: Die 24-Monate-und-30-Tage-Frist gilt für Lebens- und Rentenversicherungen, die ab dem 19.06.2026 abgeschlossen werden.
Ausnahme bei fehlender Belehrung: Sofern gar keine Widerrufsbelehrung erfolgte, könnte das unbegrenzte Widerrufsrecht in bestimmten Fällen noch fortbestehen.
Für Altverträge, vor dem 19.06.2026 geschlossen, gilt weiterhin der „ewige Widerrufsjoker“
Justus Rechtsanwälte empfiehlt daher, lassen Sie Ihre Lebens- und Rentenversicherungspolice auf den Widerrufsjoker von einem Rechtsanwalt überprüfen, wenn Sie sich von Ihrem Vertrag lösen wollen. Wir finden hierfür die beste Möglichkeit. Wir bieten Ihnen emit unserem Widerrufschecker einen kostenfreien Onlinecheck an. Für die genauere Prüfung und Beratung durch unseren Spezialisten erheben wir eine geringe Beratungspauschale.
Die Bank darf die unverzügliche Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs (z.B. nach Phishing) nicht unter Berufung auf grobe Fahrlässigkeit des Kunden ablehnen. Die Durchsetzung der schnellen Zahlung ist nun mit einer einstweiligen Verfügung sofort nach Ablehnung möglich. Nach der unverzüglichen Erstattung kann die Bank allerdings verlangen, dass der Kunde die Schäden trägt, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen seine Pflichten als Zahlungsdienstnutzer verstoßen hat.
Bank muss bei nicht authorisierter Überweisung zunächst den Schaden unverzüglich erstatten
EuGH zum Phishing: Zahlung bei nicht autorisierter Überweisung
Die Generalanwälte des europäischen Gerichtshofs (EuGH) habe in einem Vorlageverfahren (Rechtssache C-70/25 ) empfohlen, dass Banken einen Phishing Schaden sofort erstatten müssen. Es gilt als Regelfall, dass der EuGH dann im Urteil den Empfehlungen seiner Generalanwälte folgt.
Das mit der Sache befasste Gericht in Polen hat das Verfahren ausgesetzt und legt dem EuGH die Frage zu Vorabentscheidung vor, ob die Bank nach dem Unionsrecht (Richtlinie (EU) 2015/2366) als Zahlungsdienstleister zur unverzüglichen Erstattung des Betrags eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs verpflichtet ist, selbst wenn sie der Ansicht ist, dass der Kunde grob fahrlässig gehandelt habe, oder ob sie die Erstattung aus diesem Grund ablehnen kann.
Ein konkreter Tag für die Verkündung des EuGH-Urteils in der Rechtssache C-70/25 steht noch nicht fest. Der Generalanwalt hat jedoch am 5. März 2026 seine Schlussanträge vorgelegt.
Die Gründe:
Die Bank ist nach Art. 73 Abs. 1 der Richtlinie zunächst verpflichtet, den Betrag eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs unverzüglich zu erstatten, es sei denn, sie hat berechtigte Gründe für den Verdacht, dass Betrug vorliegt, und teilt dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mit. Es wurde keine Ausnahme von diesem Grundsatz der unverzüglichen Erstattung vorgesehen, und der Unionsgesetzgeber hat den Mitgliedstaaten insoweit keinen Handlungsspielraum belassen.
Allerdings ist diese Erstattung nicht endgültig. Weist die Bank im Anschluss nach, dass der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen eine seiner Pflichten u.a. im Zusammenhang mit den personalisierten Sicherheitsmerkmalen verstoßen habt, so kann sie verlangen, dass er die entsprechenden Schäden trägt. Lehnt der Kunde die Rückzahlung des Betrags des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs ab, muss die Bank Klage gegen ihn erheben, um die Zahlung zu erhalten.
Dieser Ansatz ist sowohl durch den Wortlaut der betreffenden Unionsregelung und den Kontext der vom nationalen Gericht angegebenen einschlägigen Bestimmungen als auch durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, ein hohes Verbraucherschutzniveau für Zahlungsdienstnutzer zu gewährleisten, eines der mit dieser Regelung verfolgten Ziele.
Einstweilige Verfügung und Geld zurück:
Ist das Girokonto oder Kreditkartenkonto erstmal leergeräumt, kommt man oft sofort in finanzielle Schwierigkeiten. Regelmäßige Lastschriften wie Miete, Versicherungen, Strom, Telefon werden nicht mehr abgebucht und durch den Dipokredit fallen hohe Zinsen an.
Hier hilft nur eine schnelle einstweilige Verfügungdie vor dem zuständigen Gericht beantragt werden muss, wenn die Bank nicht unverzüglich das Konto wieder auf den Stand vor dem Phishing Betrug zurück bringt.
Der Richter entscheidet dann im Eilverfahren in der Regel binnen einer Woche und der Beschluss auf Zahlung wird der Bank sofort zugestellt. Voraussetzung ist, dass der Anspruch aus § 675 u BGB besteht, also die Überweisungen oder Transaktionen nicht vom Bankkunden autoriseirt (getätigt) worden sind. Ferner muss er ohne die sofortige Zahlung in existenzielle Schwierigkeiten kommen und dies nachweisen.
Phishing Sachverhalt: Zugangsdaten zum Onlinebanking auf Auktionsplattform eingegeben
Die Klägerin ist Kundin der beklagten polnischen Bank und wurde Opfer eines Betrugs durch Phishing. Ein Dritter, der sich als Käufer auf einer Auktionsplattform ausgab, übermittelte ihr einen betrügerischen Link, der die Benutzeroberfläche ihrer Bank nachbildete. Die Klägerin lies sich täuschen und gab ihre Zugangsdaten ein. Der Betrüger konnte so an diese Daten gelangen und einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang von ihrem Bankkonto vornehmen.
Am Tag darauf meldete die Klägerin den Betrug der Beklagten. Diese lehnte es jedoch ab, den Betrag des nicht autorisierten Zahlungsvorgangs zu erstatten, weil die Klägerin mit der Weitergabe ihrer Bankdaten grob fahrlässig gehandelt habe. Aufgrund dieser Ablehnung erhob die Klägerin Klage.
Bedeutung für Phishing Klagen vor deutschen Gerichten:
In der Regel werden die Schlussanträge des Generalstaatsanwaltes auch mit der Begründung in ein Urteil des EuGH übernommen. Für Opfer von Phishing und Betrug beim Onlinebanking bedeutet dies, dass die Bank sofort mit Schadensmeldung in Zahlungsverzug kommt. Erst nach Wiedergutschrift auf dem Konto kann die Bank bei Nachweis einer groben Fahrlässigkeit des Bankkunden den Schaden ersetzt verlangen.
Dispozinsen und Anwaltskosten muss die Bank erstatten
Sämtliche Zinsen, Dispozinsen und Säumniskosten sowie Anwaltskosten die dem Bankkunden durch den Nichtausgleich des betroffenen Kontos entstehen, sind daher von der Bank zu erstatten.
EuGH, C-70/25 vom 5.03.2026: Schlussanträge des Generalstaatsanwalts
ADAC Mitglieder melden immer häufiger Phishing Probleme oder Betrug mit ihrer ADAC Kreditkarte. Diese wird über die Solarisbank geführt und das dortige Konto mit Abbuchungen belastet oder total leergeräumt und das Dispo-Limit ausgereizt. Die betroffenen ADAC Kunden haben in der Regel einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die Solarisbank, § 675 u BGB.
Justus Rechtsanwälte konnte in diesen Fällen oft mit der Solaris Bank erfolgreich schnelle aussergerichtliche Zahlungsvergleiche erzielen. Je nach Einzelfall kann dies ein vernünftiger Weg sein, den erlittenen Schaden ohne die Risiken eines Klageverfahrens gering zu halten.
Neben Pannen- und Unfallhilfe bietet der ADAC viele weitere Dienstleistungen an – etwa Kreditkarten für mehr als 1,1 Millionen Menschen.Die Verwaltung der ADAC-Kreditkarten übernahm im September 2024 die Berliner Start-Up-Bank Solaris SE.
Inzwischen waren der ADAC und die Solarisbank vor phishing-Attacken, unter anderem vor täuschend echt wirkenden, gefälschten Webseiten oder Mails. Diese fordern die User dazu auf, ihre persönlichen Daten nochmals zu aktivieren.
Kreditkartenbetrug mit ADAC und Solarisbank
Sicherheitsprobleme bei der Solarisbank?
Laut einem Pressebericht der Südwestrundfunk (SWR.de) hat die Bankenaufsicht BaFin bereits 2022 einen Sonderbeauftragten bei Solaris eingesetzt, der bis heute dort tätig ist. Es gab im Laufe der Jahre Finanzprobleme, ein Drittel der Mitarbeitenden musste zwischenzeitlich entlassen, sowie die Eigenkapitalquote erhöht werden. 2024 verhängte die BaFin wegen verspäteter Geldwäscheverdachtsmeldungen ein Bußgeld von 6,5 Millionen Euro. Trotzdem hat der ADAC im gleichen Jahr den Vertrag mit Solaris geschlossen. Die Problene seien laut einer Sprecheriin nur „Anlaufschwierigkeiten“.
Darüber hinaus haben z.B. das Handelsblatt am 24.03.2025 „Cyberangriffe auf ADAC-Kreditkartenkunden“ oder der BR am 17.04.2025 „ADAC-Kreditkarten werden wohl noch länger Ärger machen“ oder der WDR am 02.06.2025 „Der ADAC und seine umstrittene Partnerbank Solaris“ über stark angestiegenen Kundenbeschwerden der ADAC-Kreditkarten-Kunden und die Betrugsfälle berichtet.
Wir gehen davon aus, dass durch Hacker Angriffe sensibler Daten bei der Bank abgefischt worden sind, was seitens der Solaris SE oder des ADAC nicht bestätigt wird.
Betrug, Schadensersatz, Klage: Muss Solaris zahlen ?
Da die ADAC-Kreditkarte von der Solaris SE herausgegeben wird, ist diese als Kreditinstitut (Zahlungsdienstleister) der Vertragspartner des Kreditkartenkunden und die Ansprüche daher gegen sie zu richten.
Oft lehnen die angeschriebenen Banken und Sparkassen zunächst die Erstattung ab und berufen sich hierzu auf die sogenannten grobe Fahrlässigkeit des Bankkunden. Hat dieser nämlich tatsächlich grob fahrlässig deine Daten herausgegeben oder sonst ein erheblicher Vorwurf zu machen, so kann die Bank die Erstattung verweigern.
Allerdings muss die Bank, hier z.B. die Solaris Bank dies nachweisen können, was nacch unserer Erfahrung oft scheitert.
Lassen Sie sich kostenfrei und möglichst früh durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten. Denn alles was Sie unbedacht angeben, kann und wird gegen Sie verwendet werden.
Darüber hinaus ist jeder Fall und Sachverhalt anders und daher immer vor Klageerhebung genau zu prüfen. Wir haben viel Erfahrung und Expertise rund um den Kreditkartenbetrug, Phishing und Betrug beim Onlinebanking. Gern übernehmen wir auch die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung.
Lassen Sie sich nicht verunsichern und verfolgen sie ihr Recht!
Das Oberverwaltungsgericht hat festgestellt, dass das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig unzulässige Abschalteinrichtungen freigegeben hat. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen: denn nun drohen Diesel Fahren tatsächlich die Stillegungen ihrer Autos. Derzeit können und sollten alle betroffenen Dieselkäufer zumindest den kleinen Schadenersatz (5-15 % vom Kaufpreis) vom Autohersteller verlangen.
Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.
Kraftfahrtbundesamt: OVG Musterverfahren stellt Fehler fest
Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts im Musterverfahren
Das Schleswig-Holsteinische OVG hat in einem Musterverfahren der Deutschen Umwelthilfe (DUH) entschieden, dass das Kraftfahrtbundesamt rechtswidrig verbotene Abschalteinrichtungen zu Thermofenstern freigegeben hat. Die Revision wurde nicht zugelassen. Die Folge bei Rechtskraft ist: Millionen Diesel-Fahrzeuge müssen nachgerüstet oder stillgelegt werden.
Historie zum Klageverfahren der DUH gegen die Bescheide des Kraftfahrtbundesamts:
Das KBA hatte im Zuge des Dieselskandals von 2015 von VW verlangt, die Software zu aktualisieren und die skandalträchtige Abschalteinrichtung, eine Prüfstandserkennung, zu entfernen. Allerdings stufte das KBA in Freigabebescheiden weitere VW-Abschalteinrichtungen als zulässig ein. Auch die sogenannten Thermofenster. Dabei handelt es sich um eine Software, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung bei in Europa völlig üblichen Temperaturen von beispielsweise 10 Grad heruntergeregelt wird, mit damit einhergehenden Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) griff die Freigabebescheide des KBA an und verlangte von der Behörde zudem, die Entfernung von Abschalteinrichtungen anzuordnen. Dem kam das KBA nicht nach, woraufhin die DUH Klage beim VG Schleswig einreichte. Nachdem es zunächst eine Klage der DUH für unzulässig erklärte, legte das Gericht in einem erneuten Verfahren dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mehrere Fragen vor.
Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat rechtswidrig Abschalteinrichtungen freigegeben
Das Verfahren betrifft formal zunächst nur den Volkswagen Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5), gilt aber als Musterverfahren. Nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das Urteil wegweisend für rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasnormen Euro 5 bis 6c mit ähnlicher Software, die noch auf deutschen Straßen unterwegs sind. So seien Verfahren zu 118 weiteren Genehmigungen des KBA für Dieselfahrzeuge diverser Hersteller anhängig.
Millionen Dieselfahrzeigen droht nun der Rückruf oder die Stillegung
Was bedeutet das Urteil für Dieselfahrer? Das Problem ist, dass eine Nachrüstung in vielen Fällen nicht rechtskonform möglich ist, da es keine serienmäßige Hardware gibt, die leicht in die älteren Modelle eingebaut werden könnte. Daher droht die Stilllegung.
Schadenersatz im Diesel Abgasskandal
Für den Bundesgerichtshof stellen illegale Thermofenster keine vorsätzlich sittenwidrige Täuschung dar. Denn hierzu müsste nachgewiesen werden, das die Führungsebene des jeweilgen Autoherstellers hinsichtlich des Einbaus der Abschlalteinrichung und der Täuschung vorsätzlich jgehandelt hat. Dies ist bislang nur bei VW gelungen. Legt das Kraftfahrtbundesamt tatsächlich Fahrzeuge still, weil diese gar nicht nachrüstbar sind, könnten Dieselkunden fast leer ausgehen.
Gute Erfolgsaussichten für den kleinen Schadenersatz
Derzeit bekommt ein betroffener Dieselkunde zwar nicht oder kaum den vollen Kaufpreis gegen Rückgabe des PKW zugesprochen. Allerdings werden die Autohersteller wie Daimler, Audi, VW, BMW u.a. aktuell fast immer zur Zahlung des sogenannten Differenzschadens verurteilt. Denn der EuGH und auch BGH haben in ihren lezten Urteilen zum Diesel Abgasskandal deutlich gemacht, dass jeder Autohersteller beim Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinritung haftet. Allerdings eben nur in Höhe von ca 5 – 15 % des Kaufpreises. Dafür kann der Dieselkäufer aber seinen PKW behalten und muss ihn ggf. nachrüsten.
In den meißten Fällen muss sich der Kunde auch nicht die Nutzung des PKW über Jahre (sog. Kilometerpauschale) anrechnen lassen.
Eine Beispielsrechnung:
Wenn Sie ihren Diesel PKW für 50 T Eur gekauft haben und dieser eine Abschlateinrichtung (z.B. das Thermofenster) verbaut hat, erhalten Sie vond em Autohersteller einen Schadenersatz in Höhe von bis zu 7.500,- €.
Der BGH begründet dies mit dem Mangel und dem Minderwert des PKW durch die verbotene Abschalteinrichtung.
Der Schaden ergibt sich nun auch deutlich aus der konkret drohenden Gefahr der Stillegung der betroffenen Diesel PKW. Diese Gefahr hat sich nun durch das aktuelle Urteil des Schleswig Holsteinischen OVG deutlich erhöht.
Justus Rechtsanwälte hat eine Vielzahl von Klageverfahren gegen Autohersteller gewonnen. Wir sind seit Beginn auf den Diesel Abgasskandal spezialisiert und vertreten bundesweit Dieselkunden. Zuletzt hat das Kammergericht Berlin in einem Berufungsurteil von September 2025 Mercedes Benz zur Zahlung des Differenzschadens an unseren Madnanten rechtskräftig verurteilt.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden, dass viele Verträge für Online-Coaching oder Fernunterricht nichtig sind – und zwar nicht nur gegenüber Privatkunden, sondern auch gegenüber Unternehmern. Damit können Kunden bereits gezahlte Beträge vollständig zurückverlangen.
Immer dann, wenn strukturiert Wissen vermittelt wird, die Teilnehmer räumlich vom Anbieter getrennt sind und eine Lernkontrolle stattfindet, gilt das Angebot als Fernunterricht. Und dafür braucht es eine staatliche Zulassung durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Liegt diese nicht vor, sind die Coaching Verträge anfechtbar.
BGH Urteil zum Online Coaching
BGH-Urteil zu Online-Coaching für 47.600 Euro
Im konkreten Fall, den der BGH verhandelte, ging es um ein Business-Mentoring, das der Teilnehmer im Bereich „Finanzielle Fitness“ für einen Zeitraum von neun Monaten für 47.600 Euro buchte. Allerdings fehlte den durch die Beklagte online vermittelten Lehrvideos, Gruppenformaten, Live-Calls und Aufgaben die Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Aufgrund dessen kündigte der Teilnehmer den Vertrag und forderte sein Geld zurück.
Dies mit Erfolg, denn der BGH erklärte die Nichtigkeit der Vertrages. Er beruft sich in seinem Urteil auf § 12 FernUSG, da es sich um zulassungspflichtigen Fernunterricht handele. Hierbei sei es nicht wichtig, wie der Anbieter sein Programm benennt, sondern ob sich dahinter strukturierter Fernunterricht mit Bildungsanspruch verbirgt oder nicht.
Das Coaching Urteil des BGH betrifft etliche Online Coaching-Angebote in Deutschland ohne die erforderliche Zulassung für Fernunterricht.
Digitale Workshops mit Videokursen, Aufgaben & Lernkontrollen
weitere Kurse mit den folgenden Merkmalen:
Videos oder Online-Calls statt Präsenzunterricht
kontinuierlicher Betreuung (z. B. Feedback, Fragen, Hausaufgaben)
konkreten Lerninhalten, die über persönliche Beratung hinausgehen
Möglichkeiten der betroffenen Kunden nach Anfechung des Coachings:
Sie können die gesamten Kosten zurückfordern, selbst wenn Sie schon mit dem Kurs begonnen haben.
Sie können den weiteren Kurs stornieren und die geforderte Zahlung verweigern.
Sie können sich sofort aus dem Vertrag lösen, den sie nicht mehr wollen.
Justus rät:
Lassen Sie jetzt kostenfrei prüfen, ob Sie ihre Buchungskosten für das Online Coaching zurück fordern können oder nicht. Hierzu übersenden Sie uns einfach per Email die Inhaltsübersicht der Lerninhalte des Coachings sowie ihren Vertrag bzw. die Buchungsbestätigung und geben die Höhe der gezahlten Buchungskosten an. Sie erhalten in der Regel binnen einer Woche unsere kostenfreie Erstberatung.
Das Oberlandesgericht Dresden hat mit Urteil vom 5.06.2025 (Az. 8 U 1482/24) ein Mitverschulden der Sparkasse wegen mangelnder Sicherheit des pushTAN-Verfahrens und beim Login festgestellt. Die Sparkasse muss dem Kunden, der Opfer eines Phishing-Angriffs wurde und dabei grob fahrlässig handelte, nun 20 % des entstandenen Schadens erstatten.
Hammer Urteil: Mitverschulden der Sparkassen bei Push-Tan App
Der Sparkassenkunde erhielt eine E-Mail mit dem Betreff „Aktualisierung Ihres Online-Bankings“ und wurde auf eine gefälschte Sparkassen-Website geleitet. Nach Eingabe seiner Zugangsdaten (PIN und Passwort) erhielt er Telefonanrufe von einer angeblichen Sparkassenmitarbeiterin. Diese brachte ihn unter dem Vorwand einer technischen Neuinstallation dazu, Aufträge in der S-pushTAN-App zu bestätigen. Tatsächlich bestätigt er die Erhöhung des Tageslimits und zwei Echtzeitüberweisungen auf ein ihm unbekanntes Konto.
Die Sparkasse weigerte sich, den entstandenen Schaden von über 49.000 Euro zu ersetzen und warf dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vor.
Mitverschulden der Sparkasse beim Login mit der Push-Tan App
Trotz der groben Fahrlässigkeit des Klägers und Sparkasenkunden sprach der Oberlandesgericht der Sparkasse eine erhebliche Mitschuld zu: Denn sie habe es versäumt, eine „starke Kundenauthentifizierung“ im Sinne des Paragraf 55 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) beim Login in das Online-Banking zu verlangen. Und dies, obwohl dort „sensible Zahlungsdaten“ einsehbar waren.
Die Bank trägt Verantwortung für die Sicherheit des Online Banking-Systems
Weiter führt das Gericht in den Einscheidungsgründen aus: „Vor diesem Hintergrund war der Verstoß der Beklagten gegen aufsichtsrechtliche Vorschriften für das Gelingen des betrügerischen Angriffs jedenfalls mitursächlich, weil so ohne Zutun des Klägers die aus dem Online-Banking heraus zu veranlassenden Vorbereitungsmaßnahmen und Auftragserstellungen vorgenommen werden konnten.“
Fehlende Zwei-Faktor-Authentifizierung beim Login
Ein Login nur mit PIN und Passwort genügt nach Auffassung des Gerichts nicht den Anforderungen der Zahlungsdiensterichtlinie. Dies ist aber derzeit bei vielen Banken und Sparkassen noch die Praxis, so dass sich tatsächlich bessere Chancen bei der Durchsetzung des Erstattungsanspruchs aus § 675u BGB der Bankkunden ergeben, meint Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Steffan.
Urteil mit Signalwirkung auch für andere Banken
Die Entscheidung des OLG Dresden hat Signalwirkung auch bis in untere Instanzen: Sie zeigt nämlich, dass die Rechtsprechung sich zu Gunsten der Verbraucher und Bankkunden bewegt. Betroffene von Phishing-Angriffen, denen die Bank oder Sparkasse grobe Fahrlässigkeit vorwirft, haben trotz dessen die Möglichkeit den Schaden ganz oder zum Teil ersetzt zu bekommen. Hierzu muss der Verbraucher oft aber auch bereit sein, den Klageweg zu beschreiten.
Justus kommentiert:
Amts-. und Landgerichte machen es sich aus unserer Sicht oft viel zu leicht, wenn Sie Phishing-Klagen aufgund vermuteter grober Fahrlässigkeit der Verbraucher voll abweisen. Zumindest werden Gerichte ab jetzt auch mal ein Auge auf das Mitverschulden der Sparkassen und Banken bei der Gestaltung ihrer digitalen Überweisungsverfahren werfen müssen. Die von den Kreditinstituten zur Vereinfachung gewollte zunehmende Digitalisierung von Überweisungsvorgängen und Bankgeschäften und damit die steigenden Risken durch Cyberkriminalität kann nicht allein zu Lasten der Bankkunden gehen. Es muss hier eine gerechte Risikoverteilung bei den erheblichen Schäden stattfinden. Dies ist in den Köpfen einiger Richter/innen gerade noch nicht angekommen.
Betroffene von Phishing oder Cyberbetrug sollten sich so früh wie möglich von einem Fachanwalt für Bankrecht beraten lassen. Dies möglist schon vor Abgabe einer Sachverhaltsschilderung, da diese oft schon nachteilig formuliert ist. Lassen Sie sich daher kostenfrei beraten und konaktieren uns telefonisch, per Email oder über das Kontaktformular.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Nachweis geführt, dass in zahlreichen Volvo Dieselmodellen unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut wurden. Nach Presseberichten sollen 150 T Volvos allein in Deutschland betroffen sein. Es droht die Stilllegung der Fahrzeuge. Volvofahrer haben nun Anspruch auf Rückgabe des PKW gegen Rückerstettung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung.
KBA stellt exemplarisch beim Volvo XC60 2.0 D unzulässige Abschalteinrichtung fest
Bei betroffenen Modellen – exemplarisch genannt der Volvo XC60 2.0 D (Euro 5) – funktioniert die Abgasreinigung nur innerhalb eines eng begrenzten Temperaturfensters zwischen 15 und 30 Grad Celsius. Außerhalb dieses Bereichs steigt der Stickoxid-Ausstoß auf ein unzulässiges Maß, was nach ständiger Rechtsprechung des EuGH eine verbotene Manipulation im Sinne von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007 darstellt. Dies stellte das BKA fest.
Das KBA hat daraufhin einen bindenden Rückrufbescheid erlassen.
Was bedeutet der Rückruf für Volvo Fahrer?
Wenn sie einen Rückrufbescheid von Volvo oder durch das KBA erhalten, sollten Sie durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ihre Ansprüche prüfen lassen. Auch wenn Sie keinen Rückrufbescheid erhalten kann in ihrem Volvo Diesel eine unzulässige Abschlalteinrichtung verbaut sein. Dies ist sogar sehr wahrscheinlich.
Schadenersatzansprüch im Dieselskandal:
Grundsätzlich haben Käufer der betroffenen PKW nach herrschender Rechtsprechung einen Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrags, gestützt auf § 826 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB und Art. 5 der Verordnung (EG) 715/2007.
Wie hoch der konkrete Rückzahlungsanspruch ist, richtet sich nach dem Kaufpreis und der gefahrenen Kilometerzahl. Grundsätzlich können auch Käufer von Gebrauchtfahrzeugen Schadensersatz vom Hersteller verlangen.
Schadensersatzrechner
Die genaue Höhe lässt sich mit einer Formel einfach berechnen. Wir haben Ihnen hierzu einen Schadenersatzrechner zur Verfügung gestellt. Diesen finden Sie hier:
Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.
Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch gegen den Autohersteller ist immer der Nachweis, dass im konkreten Modell eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und Volvo auch Kenntnis hiervon hatte.
Diese sogenannte vorsätzliche sittenwidrige Schädigung der Käufer durch den Hersteller ist im Prozess nicht immer leicht nachzuweisen. Allerdings kann man wohl nach den umfänglichen Prüfungen des KBA davon ausgehen, dass hier System dahinter steht und die führende Managementebene von Volvo Kenntnis hatte.
Justus Rechtsanwälte war von Anfang an und bundesweit erfolgreich im Dieselskandal für Autokäufer tätig und sind u.a. im VW und Mercedes Abgasskandal einer der prozesserfahrenen Kanzleien in Deutschland. Wir beraten Sie gern im Einzelfall und halten auch vorab eine Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung.
Der Sparkurs privater Krankenversicherer führt immer häufiger dazu, dass die Kostenübernahme von Zahnersatz, insbesondere durch Implantate durch die PKV versagt wird. Hierbei ist in vielen Tarifen die Frage entscheidend, ob die Impantatversorgung medizinisch notwendig ist. In vielen unser Fällen muss die PKV die Kosten übernehmen. Allerdings geschieht dies oft erst nach Erhebung der Klage.
Grundsatz: Zahnersatz durch Implantate ist medizinisch notwendig
Grundsätzlich gilt: Fehlende Zähne sind als Krankheit anzusehen, deren Ersatz ist medizinisch notwendig. Die Versicherung ist zur Leistung verpflichtet, solange sich aus dem abgeschlossenen Tarif keine Einschränkung ergibt. Der BGH führt dazu aus: „Wenn der Versicherer jedoch seine Leistungspflicht einschränken will, so ist er selbst darlegungs- und beweispflichtig“ (IV ZR 151/90, 25.09.1991). Diese Auffassung wird auch in späteren Entscheidungen wiederholt. Ein solcher Beweis ist durch die PKV nur schwer zu erbringen. Allein durch das Hinzuziehen eines beratenden Zahnarztes ist kein Beweis erbracht, denn dessen Stellungnahme kann kaum als neutral, objektiv und unabhängig angesehen werden. Über diese Eigenschaften verfügt ein Gutachter, der durch die Zahnärztekammer oder ein Gericht benannt wird. Die Rechtsprechung ist bezüglich der „medizinischen Notwendigkeit“ sehr eindeutig. Danach gilt eine Behandlung dann als „medizinisch notwendig“, (…) „wenn es nach den damaligen objektiven medizinischen Befunden vertretbar war, sie als notwendig anzusehen“ (…) (vgl. BGH, 29.11.1978, Az. IV ZR 175/77). Das bedeutet, dass eine Behandlung, die der Zahnarzt durchführt, geeignet sein muss, die Erkrankung zu lindern oder zu heilen.
Definition der medizinischen Notwendigkeit:
Eine Heilbehandlung ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und Erkenntnissen ex ante vertretbar war, sie als notwendig anzusehen. Ist die im konkreten Fall angewandte Behandlungsmethode allgemein anerkannt und geeignet, die Krankheit zu heilen, zu lindern oder ihrer Verschlimmerung entgegenzuwirken, so ist der Versicherer eintrittspflichtig. Beurteilungsgrundlage bildet insoweit die Schulmedizin (vgl. OLG Köln vom 30.10.1996, 5 U 88/96). Dies gilt nicht für Krankheiten, für die es keine allgemein anerkannte und geeignete Behandlungsmethode gibt (aaO.).
Landgericht Stuttgart verurteilt pkV zur Zahlung der Implantate:
Implantatversorgungen sind nach heutigem Stand der Wissenschaft längst keine Luxusversorgungen mehr, sondern als „State oft the Art“ zu bezeichnen (LG Stuttgart, 07.11.2005, Az. 22 O 210/02).
Ebenfalls das LG Stuttgart (15.07.2002, Az. 27 O 304/01) führt in dieser Thematik aus, die Versicherung müsse entweder die implantologischen Leistungen aus ihrem Leistungskatalog streichen oder nur besonderen Tarifen vorbehalten oder sie müsse es grundsätzlich akzeptieren, dass auch die Zahnmedizin sich fortentwickelt und neue Methoden sich durchsetzen.
BGH gibt echte Wahlmöglichkeit des Patienten bei mehreren Behandlungsmethoden
Durch den BGH wurde höchstrichterlich präzisiert: „Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senates ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes. Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will.“ (22.09.1987 – VI ZR 238/86)
Justus rät:
Soweit ihre Arztrechnungen nicht oder nicht vollständig von der privaten Krankenversicherung übernommen wird, wenden sie sich rechtzeitig an einen Spezialisten. Rechtsanwalt Kraft ist Spezialist für Versicherungsrecht und setzt ihre Ansprüche aussergerichtlich, wenn nötig gerichtlich durch. Hierzu bieten wir eine kostenfrei Ersteinschätzung per Email an.
Mit seinem Urteil vom 05. März 2024 (Az. XI ZR 107/22) hat der Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass im Streitfall um eine nicht vom Kunden genehmigte Überweisung die Bank lückenlos nachweisen muss, dass die Transaktion tatsächlich vom Kontoinhaber authentifiziert und autorisiert wurde. Gelingt der Bank dieser Beweis nicht oder bleiben Zweifel, muss sie den unberechtigt abgebuchten Betrag in voller Höhe erstatten.
Damit hat der BGH die Rechte der Bankkunden und Verbraucher bei sogenannten Phishing Fällen und Betrug bei Onlinebanking nachhaltig gestärkt.
BGH, Urteil vom 5. März 2024 – XI ZR 107/22 – Leitsatz:
Macht der Zahler gegen den Zahlungsdienstleister einen Anspruch aus § 675u Satz 2 BGB in der vom 31. Oktober 2009 bis zum 12. Januar 2018 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) geltend und ist die Autorisierung des in Rede stehenden Zahlungsvorgangs durch den Zahler streitig, trägt nach dem in § 675w BGB aF zum Ausdruck kommenden Rechtsgedanken der Zahlungsdienstleister die Beweislast für die Autorisierung, unabhängig davon, ob der Zahlungsvorgang auf dem Einsatz eines Zahlungs-(authentifizierungs)instruments mit personalisierten Sicherheitsmerkmalen be- ruht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 5. März 2024 – zur Beweislast der Bank bei Phishing Fällen
Überweisungen durch gefälschte Emails an den Bankberater
Dem Urteil zum Onlinebankung Betrug lag ein besonderer Sachverahlt zu Grunde: Eine Bankkundin wickelte ihre Bankgeschäfte regelmäßig per E-Mail ab. Hierzu übersandte sie ihrem Kundenberater jeweils eine Email in englischer Sprache zusammen mit der zu überweisenden Rechnung. Dies ging gut, bis von ihrem Konto insgesamt 255.000 Euro ohne ihre Zustimmung auf fremde Konten transferiert worden waren. Die Bank hatte diese Überweisungen, die offenbar durch manipulierte oder gefälschte E-Mails initiiert wurden, ohne weitere eingehende Verifizierung oder Rückfragen ausgeführt. Als die Kundin die massiven Abbuchungen bemerkte und ihr Geld zurückforderte, weigerte sich die Bank.
Während das Landgericht Baden-Baden (Urt. v. 30.11.2020 – 4 O 88/18) die Klage der Kundin noch abwies und die Autorisierung der Überweisungen durch sie annahm, gab das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urt. v. 12.04.2022 – 17 U 823/20) der Klägerin Recht und verurteilte die Bank zur Zahlung.
Anmerkung zur Bedeutung des BGH Urteils für Phishing Fälle:
Diese erste Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Phishing und Betrug beim Onlinebanking erging zwar zu einem Sonderfall, hat aber trotz dess grundsätzliche Bedeutung und könnte ein Gamechanger sein. Denn leider neigen viele Amts- und Landgerichte aus prozessökonomischen Gründen oder gar Faulheit dazu, die Klagen der Bankkunden gern zügig abzuweisen. Hierzu wird oft vorschnell eine Autorisierung der Überweisungen durch den Bankunden bejaht. Dies sollte angesichts des aktuellen BGH Urteilas nun nicht mehr möglich sein.
Es ist nur zu hoffen, dass der BGH sich zeitnah zu der ebenso wichtigen Frage der groben Fahrlässigkeit bei Phishing Fällen ähnlich lebensnah und verbraucherfreundlich festlegt.
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