Onlinebanking: Betrug durch Phishing, Pharming & Co

Onlinebanking Phishing, Pharming, Internetbetrug

Justus Rechtsanwälte ist spezialisiert auf das Bankrecht und hier auch auf die drastisch zunehmenden Fälle des Internetbetrugs beim Onlinebanking durch das sogenannte Phishing und Pharming.

Vorsicht beim Onlinebanking

Die Methoden der Betrüger werden immer raffinierter und technisierter. Kaum ein Verbraucher oder Bankkunde, der nicht schon mal eine Email oder einen Link zur Eingabe seiner Bankdaten beim Onlinebanking erhalten hat.

Was ist Phishing?

Unter dem Begriff Phishing (von fishing, engl. für ‚Angeln‘) versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner auszugeben. Ziel des Betrugs ist es z. B. an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann beispielsweise Kontoplünderung oder Identitätsdiebstahl begangen oder eine Schadsoftware installiert. Es handelt sich dabei um eine Form des Social Engineering, bei dem die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt wird (Quelle Wikipedia).

Aufgrund der massenhaften Verschickung dieser Phishing – Mails ist die Anzahl derjenigen, die auf den Betrug hereinfallen, sehr hoch. Da sich Inhalt, Aussehen und Form der Phishing – Mails ständig ändern, ist es schwer sich zu schützen. Halten Sie ihren Antivirus-Filter immer auf dem aktuellen Stand zu halten. Sobald eine solche Mail im Postfach gelandet ist, sollte man diese sofort und ungelesen löschen.

Betrug bei Ebay-Verkäufen

Betroffen sind auch die Zugangsdaten von Online-Marktplätzen wie eBay (Versteigerung gestohlener Waren über einen fremden Account), Online-Versandhäusern, Bezahlsysteme wie PayPal oder Online-Beratungen und Kontaktbörsen.

Wir haben viele Fälle bei denen Betrüger das ebay-Bezahlsystem nutzen um die Daten zum Onlinebanking anzufischen.

Lesen Sie hier mehr zu den Beispielsfällen und zur Rechtsprechung zum Thema Phishing

Onlinebanking Phishing, Pharming, Internetbetrug
Phishing, Pharming, Internetbetrug

Was ist Pharming?

Pharming ist eine Form der Phishings, bei der die Internetadresse gefälscht ist. Nutzer merken somit nicht, dass sie auf einer gefälschten Webseite surfen. Auch beim Pharming wird versucht, Passwörter und Geheimnummern abzugreifen.

Lesen Sie hier mehr zum Pharming und Urteilen und Beispielsfällen

Was ist Spoofing?

Unter Spoofing versteht man Täuschungsversuche im Internet bei gleichzeitiger Verschleierung und Manipulation der eigenen Identität. Ziel ist immer die Umgehung von Authentifizierungs- und Identifikationsverfahren, die auf der Verwendung vertrauenswürdiger Adressen, Telefonnummern oder Hostnamen beruhen. Bestes Beispiel sind die Anrufe unter der richtigen Bank- oder Sparkassennummer, sogenanntes call ID Spoofing. Auch kann durch eine gefälschte Absenderadresse ( IP – Spoofing ) oder durch Veränderung der Internetadressen und der IP (DNS – Spoofing) eine Täuschung herbeigeführt werden. Darüber hinaus gibt es viele weitere unterschiedliche spezielle Formen des Spoofing.

Es gibt natürlich noch viele weitere Fallbeispiele für das Phishing, Pharming und Spoofing und die Betrugsmaschen beim Online-Banking werden ständig weiter entwickelt, so dass man sich als Bankkunde kaum davor schützen kann.

Die entscheidenden Fragen sind daher, Wie verhalte ich mich nach Kenntnis der Kontenplünderung? und Wer bleibt auf dem Schaden für die immer raffinierteren Betrugsmaschen hängen? Die Bank oder der Kunde.

Was tun nach der Kontenplünderung?

  • Anfertigung von Screenshots von der Phishing-Mail, gespiegelter Webseite, Link, SMS, etc.
  • Anruf bei der Sperrhotline der eigenen Bank und Dokumentation des Anrufs, Email, etc
  • Beauftragung des sogenannten Rückrufs/Recall der nicht autorisierten Zahlungsanweisung
  • Strafanzeige stellen und das polizeiliche Aktenzeichen notieren
  • Schadensmeldung an die Bank entweder selbst, besser aber durch einen Fachanwalt abgeben lassen.
  • Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung informieren
  • Verbraucherschutz beim Onlinebanking

Onlinebanking: Ein gefundenes Fressen für Hacker


In einer Welt, in der immer weniger Menschen für Überweisungen die Räumlichkeiten der Banken aufsuchen, sondern regelmäßig das Internet benutzen, besteht die Gefahr, dass Hacker diese Erweiterung der Möglichkeiten missbrauchen. Die Missbrauchsgefahr wurde regelmäßig dadurch flankiert, dass im Falle des Missbrauchs der Verbraucher hohe Hürden überwinden musste, um den Geldverlust im Onlinebanking von der Bank zurückzuerhalten.

Der Anscheinsbeweis als hohe Hürde beim Onlinebanking


Die soeben erwähnte hohe Hürde wurde bis 2016 durch den sog. Anscheinsbeweis begründet. Danach musste der Verbraucher regelmäßig für einen Anspruch gegen die Bank zunächst beweisen, dass er den Zahlungsvorgang im Rahmen des Onlinebankings nicht autorisiert hat. Begründet wurde diese hohe Beweishürde dadurch, dass der Kunde regelmäßig sowohl im Besitz des PIN als auch der TAN-Nummer ist und somit eine Missbrauchsgefahr extrem gering ist. Erst wenn der Verbraucher diesen Beweis erbringen konnte, bestand die Möglichkeit einen Anspruch gegen die Bank durchzusetzen. Dieser Standpunkt wird nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshof jedoch nicht mehr verfolgt (vgl. Urteil vom 26. Januar 2016 – XI ZR 91/14).

Stichwort Unüberwindbarkeit


Der Bundesgerichtshof führt aus, dass der Anscheinsbeweis nur unter bestimmten Kriterien angeführt werden darf. Dies ist dann der Fall, wenn geklärt ist, dass im konkreten Fall das eingesetzte Autorisierungsverfahren zum Zeitpunkt der strittigen Überweisung praktisch unüberwindbar gewesen ist.
Aktuell ist es so, dass die Bank in einem ersten Schritt beweisen muss, dass ihr Autorisierungsverfahren unüberwindbar gewesen ist. Erst im Anschluss daran kann sie sich auch auf den Anscheinsbeweis gegenüber dem Kunden berufen, sodass für diesen durch die Rechtsprechung eine erhebliche Beweiserleichterung stattfindet.

In den Fällen des Betruges beim Onlinebanking bieten wir Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Soweit der Sachverhalt und die Unterlagen eine umfangreichere Prüfung erfordern, so erheben wir in Einzelfällen eine Erstberatungsgebühr in Höhe von 80,- € zzgl. MwST.. Schreiben Sie uns einfach und unverbindlich über unser Kontaktformular und schildern uns den Sachverhalt sowie die Schadenshöhe. Wir weisen vorab immer transparent auf entstehende Kosten hin.

Bild: © William Iven/ pixabay.com

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PrismaLife: Justus mit Erfolg vor dem Kammergericht

Justus Rechtsanwälte gewinnt gegen dei PrismaLife vor Kammergericht Berlin wegen fehlendem Hinweis auf Antragsbindungsfrist

JUSTUS Rechtsanwälte konnte erfolgreich eine Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung der PrismaLife AG für seine Mandantschaft durchsetzen. Nachdem zunächst das Landgericht Berlin die Klage auf Rückabwicklung wegen dem Einwand der Verwirkung abgewiesen hatte, hat nun das Kammergericht Berlin mit seiner Entscheidung vom 20.12.2022 das Urteil aufgehoben und die PrismaLife AG zur Zahlung verurteilt. Das Kammergericht stellt klar, dass der im Jahr 2019 erklärte Widerspruch des Klägers gegen den Abschluss des hier maßgeblichen Versicherungsvertrages über eine fondsgebundene Rentenversicherung wirksam ist. In den Belehrungen fehlt ein Hinweis auf die Antragsbindungsfrist.

Kammergericht Berlin verurteilt PrismaLife wegen fehllendem Hinweis auf die Antragsbindungsfrist
JUSTUS erzielt Erfolg gegen die PrismaLife AG vor dem Kammergericht

Policenmodell oder Antragsmodell

Zunächst kommt das Kammergericht zu dem Ergebnis, dass der Vertrag hier im Policenmodell und nicht im Antragsmodell geschlossen worden ist, weil die Verbraucherinformationen keine Angaben zur  Antragsbindungsfrist enthielten und damit unvollständig waren (vgl. BGH, Urteil vom 18.07.2018 – IV ZR 68/17 – Rn. 14, 17 – 20 juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 15. Juni 2022 – 7 U 233/20 –, Rn. 51, 55 juris; (OLG Dresden, Urteil vom 15. Juni 2021 – 4 U 102/21 –, Rn. 15, juris).

Antragsbindungsfrist fehlt bei PrismaLife Rücktrittsbelehrungen

Ferner stellt das Kammergericht fest, dass eine den Anforderungen des § 5a Abs. 2 S. 1 VVG aF genügende Belehrung über das Widerspruchsrecht fehlt. Die Beklagte hat den Kläger über ein Rücktrittsrecht im Antrag belehrt. Diese Belehrung war unvollständig und damit fehlerhaft, denn es fehlte ein Hinweis auf die erforderliche Form zur Ausübung des Lösungsrechts sowie darauf, dass für die Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genügt.

Schlussendlich kommt das Kammergericht zu dem Ergebnis, dass die Ausübung des Widerspruchsrechts auch wegen eines Verstoßes gegen die Grundsätze von Treu und Glauben wegen widersprüchlichen Verhaltens nicht ausgeschlossen ist.

So führt das Gericht zutreffend aus:

„Die Beklagte kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung berufen, wonach es unverhältnismäßig wäre, dass sich der Versicherungsnehmer aus einem im guten Glauben geschlossenen Vertrag lösen dürfte, obwohl ihm durch eine fehlerhafte Belehrung nicht die Möglichkeit genommen wurde, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen auszuüben wie bei einer zutreffenden Belehrung darauf berufen (EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2019 – C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 –, Rn. 79, juris; EuGH, Urteil vom 2. April 2020 – C-20/19 –, juris, Rn. 26). Denn diese Voraussetzung ist bei einer fehlenden Belehrung über das Widerspruchsrecht nicht gegeben. Die Belehrung über das Rücktrittsrecht konnte die Defizite über das Widerspruchsrecht nicht ausgleichen. Denn der oben genannte Belehrungsmangel – der fehlende Hinweis auf das Textformerfordernis – ist nicht belanglos, sondern betrifft einen für die Ausübung des Widerspruchsrechts wesentlichen Punkt (vgl. BGH, Ur-

teil vom 1. Juni 2016 – IV ZR 482/14 –, Rn. 23, juris – zur erforderlichen Schriftform – unter Hinweis auf: BGH, Urteile vom 24. Februar 2016 – IV ZR 126/15, juris Rn. 23; vom 29. Juli 2015 – IV ZR 448/14 aaO Rn. 30).“

Kammergericht hebt Urteil des LG Berlin auf

Das Kammergericht Berlin gab damit der Argumentation von Rechtsanwältin Grit Rahn, Kanzlei Justus Rechtsanwälte recht und hob das erstinstanzliche Urteil auf.

Justus rät:

Die Entscheidung zeigt wieder einmal, dass Versicherungsnehmer nicht nur die Widerrufsbelehrung selbst, sondern auch die Vollständigkeit der Unterlagen und Verbraucherinformationen prüfen lassen sollten.

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte betreut erfolgreich eine Vielzahl von Versicherungsnehmern der PrismaLife AG und der AFA AG. Wenden Sie sich rechtzeitig an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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BGH: Autodarlehen und Finanzierungskosten bei Rückabwicklung

Der BGH hat sich in diesem aktuellen Urteil zum Widerruf von Autodarlehen im Dieselskandal mit der Anwendung der Grundsätze der Vorteilsausgleichung bei der Erstattung von Finanzierungskosten befasst; BGH v. 7.11.2022 – VIa ZR 409/22.

Kein Abzug von Finanzierungskosten beim Widerruf von Autodarlehen

Der Sachverhalt:

Der Kläger nimmt die Beklagte als Fahrzeugherstellerin auf Schadensersatz wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen in einem VW Sharan mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 in Anspruch. Zur Finanzierung des Fahrzeugkaufs im Jahr 2011 bei einem Händler nahm der Kläger bei der Volkswagen Bank GmbH ein Autodarlehen i.H.v. 26.980 € auf, das er bis Juni 2015 zurückführte. Dabei entstanden ihm Finanzierungskosten i.H.v. rd. 3.350 € (2.400 € Zinsen und 950 € Bearbeitungsentgelt).

LG und OLG gaben der u.a. auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs gerichteten Klage überwiegend statt. Die Revision der Beklagten hatte vor dem BGH keinen Erfolg.


BGH zur Rückabwicklung des Autodarlehens

Die Gründe:

Aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden ist die Annahme des OLG, dass mit dem Fahrzeugerwerb ein Schadensersatzanspruch des Klägers gegen die Beklagte aus sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung gem. §§ 826, 31 BGB entstanden ist.

Zutreffend hat das OLG weiter angenommen, dass die Verpflichtung der Beklagten, den Kläger gem. §§ 826, 249 Abs. 1 BGB so zu stellen, als wäre es nicht zu dem Fahrzeugerwerb gekommen, neben dem Ersatz des gezahlten Kaufpreises auch den Ersatz der mit dem Erwerb verbundenen Finanzierungskosten umfasst. Die Finanzierungskosten sind durch die schädigende Handlung adäquat kausal verursacht worden, weil es ohne den Fahrzeugerwerb nicht zur Finanzierung des Kaufpreises für das von der Beklagten hergestellte Fahrzeug gekommen wäre.

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

Zu Recht hat das OLG die vom Kläger geltend gemachten Finanzierungskosten auch nicht mit hypothetisch ersparten Finanzierungskosten für ein hypothetisch sonst angeschafftes Fahrzeug im Wege der Vorteilsausgleichung verrechnet. Im Rahmen der Vorteilsausgleichung kommt es auf die aus dem erworbenen Fahrzeug (tatsächlich) gezogenen Vorteile an und nicht darauf, welche Nachteile der Kläger erlitten hätte, wenn er ein anderes Fahrzeug erworben und genutzt hätte.

Der Darlehensnehmer muss bei einem Widerruf des Autodarlehens so gestellt werden, wie er ohne das Darlehen stünde

Soweit der BGH in der Vergangenheit anzurechnende Vorteile unter Zugrundelegung eines hypothetischen Kaufs desjenigen Fahrzeugs angerechnet hat, das der dortige Kläger aufgrund der arglistigen Täuschung zu erwerben geglaubt hatte, lassen sich die dort entwickelten Grundsätze auf den hier zur Entscheidung gestellten Fall schon deshalb nicht übertragen, weil der finanzierte Erwerb eines Fahrzeugs des hier in Rede stehenden Modells ohne unzulässige Abschalteinrichtung nicht möglich war. Die Schätzung der dem Kläger entstandenen Vorteile durch das OLG beruht mithin rechtsfehlerfrei auf dem Kauf des tatsächlich erworbenen Fahrzeugs und stellt mithin unmittelbar auf das schädigende Ereignis ab.

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Phishing: muss die Bank zahlen?

In letzter Zeit werden wir in immer mehr Fällen von Kontoplünderungen durch das sogenannten Phishing um Hilfe gebeten. Die Fallzahlen beim zum betrug beim Online-Banking, Cybercrime durch Phishing, Pharming, Skimming, Spoofing und Kreditkartenmissbrauch steigen erheblich. Viele Banken und Sparkassen verweigern zu Unrecht die Erstattung des Schadens. Hier geben wir eine Übersicht, wie sie sich am Besten verhalten und ob und in welchen Fällen die Bank Ihren Schaden nach einem Phishing Angriff erstatten muss.

Betrug beim Online-Banking

Justus Rechtsanwälte vertritt bundesweit Bankkunden, die Opfer von Internetbetrug beim Online-Banking und Kreditkartenmissbrauch geworden sind. Wir haben viel Erfahrung in diesem Bereich und ausgewiesene Expertise als Fachanwälte unter anderem für Bank – und Kapitalmarktrecht. In dem sich ständig ändernen Rechtsbereich sind wir durch laufende Fortbildung immer auf dem aktuellen Stand. Sie schildern uns einfach den Sachverhalt und wir geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Phishing; Cybercrime
Phishing: Konto geplündert, was nun?

Was ist Phishing?

Unter dem Begriff Phishing (von fishing, engl. für ‚Angeln‘) versteht man Versuche, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner auszugeben. Ziel des Betrugs ist es z. B. an persönliche Daten eines Internet-Benutzers zu gelangen oder ihn z. B. zur Ausführung einer schädlichen Aktion zu bewegen. In der Folge werden dann beispielsweise Kontoplünderung oder Identitätsdiebstahl begangen oder eine Schadsoftware installiert. Es handelt sich dabei um eine Form des Social Engineering, bei dem die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt wird (Quelle Wikipedia).

Hohe und weiter stark steigenden Phishing Fälle:

Cyberkriminalität hat 2021 Höchststand erreicht: 146.363 Cyber-
crimedelikte wurden in Deutschland registriert, 12 % mehr als im Vorjahr. 2021 war der Finanzsektor weltweit am stärksten von Phishing betroffen, auch in Folge der Corona-Pandemie.

Häufige Phishing Maschen:

Bankmitarbeiter ruft an wegen Wartungsarbeiten

Zunächst fischen die Täter die Zugangsdaten für das Onlinebanking des
Kunden sowie weitere persönliche Daten (Geburtsdatum, Nummer der Girocard) über eine
Phishing-Mail ab. Dann erhält das Opfer einen Anruf. Hier gibt sich der Täter als Bankmitarbeiter aus und gibt vor, dass das Online-Banking des Kunden wegen Wartungsarbeiten gesperrt sei und für die Freischaltung TANs oder
„Start-Codes“ benötigt werden. Der Kunde soll dann mit seinem TAN-Generator TANs erstellen und am Telefon durchgeben. Nun können die Täter Überweisungen ausführen.

PushTAN App vom Handy

Kunde gibt wie oben durch eine Phishing-Mail die Zugangsdaten zu seinem Onlinebanking ab. Dann wird er von Täter kontaktiert, der sich meist als Bankmitarbeiter ausgibt. Auch stimmt oft die Telefonnummer der Bank. Da es beim Update des Onlinebankings des
Kunden Probleme gebe, wird ihm eine SMS mit einem Link geschickt, über den er die
Zurücksetzung seiner PushTAN-App beauftragt. Dann erhält der Kunde eine weitere SMS mit Link zur Neu-Installation der PushTAN-App. Diesen Link gibt er in einem
Fenster ein, welches die Betrüger auslesen können. Mit dem Aktivierungslink für die PushTAN-App kann die App auf neuen Endgeräten installiert und benutzt werden.

Die gespiegelte Bank oder Sparkassen-Webseite

Das Opfer erhält von der vermeintlichen Sparkasse, DKB oder anderen Bank eine SMS, in der behauptet wird, ihre PushTAN-Registrierung sei abgelaufen. Es wird dazu aufgefordert, den in der SMS enthaltenen Link anzuklicken. Über diesen Link gelangt der Kunde auf eine “gefälschte” Webseite, die dem Original täuschend ähnlich sieht. Durch die Anmeldung erhält der Täter die Anmeldedaten. Danach erscheint ein Fenster zur TAN-Eingabe und der Kunde generiert mit ihrer PushTAN-App eine TAN und gibt diese in das Fenster ein. Das Fenster stürzt scheinbar ab, ein neues Fenster erscheint und der Kunde generiert nochmals eine TAN. Der Täter kann so mehrere Überweisungen ausführen.

Es gibt natürlich noch viele weitere Fallbeispiele für das Phishing und die Betrugsmaschen werden ständig weiter entwickelt, so dass man sich als Bankkunde kaum davor schützen kann.

Die entscheidenden Fragen sind daher, Wie verhalte ich mich nach Kenntnis der Kontenplünderung? und Wer bleibt auf dem Schaden für die immer raffinierteren Betrugsmaschen hängen? Die Bank oder der Kunde.

Was tun nach der Kontenplünderung?

  • Anfertigung von Screenshots von der Phishing-Mail, gespiegelter Webseite, Link, SMS, etc.
  • Anruf bei der Sperrhotline der eigenen Bank und Dokumentation des Anrufs, Email, etc
  • Beauftragung des sogenannten Rückrufs/Recall der nicht autorisierten Zahlungsanweisung
  • Strafanzeige stellen und das polizeiliche Aktenzeichen notieren
  • Schadensmeldung an die Bank entweder selbst, besser aber durch einen Fachanwalt abgeben lassen.
  • Rechtsschutzversicherung und Haftpflichtversicherung informieren

Wer muss wann zahlen? Die Rechtslage beim Phishing

Grundsätzlich hat der Bankkunde einen Erstattungsanspruch gegen die Bank (Zahlungsdienstleister) aus § 675 BGB, wenn ein Zahlungsvorgang von seinem Konto ohne sein Wissen und Willen (Autorisierung) erfolgt ist.

Im Fall eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs entfällt der Aufwendungsersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters (Bank) gegenüber dem Kunden (§ 675u S. 1 BGB). Die Bank oder Sparkasse hat dann unverzüglich dem Kunden den Zahlbetrag zu erstatten (§ 675u S. 2 BGB).
Ist die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat die Bank nachzuweisen, dass eine Authentifizierung durch den Kunden erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht und nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde (§ 675w S. 1 BGB).
Die Bank trägt also die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines
Aufwendungsersatzanspruches. Sie hat zu beweisen, dass die streitige Zahlung durch den Kunden autorisiert worden ist.

Dies führt zu allerlei Streitigkeiten, die dann die Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und Gerichte beschäftigen. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an, bzw. auf das, was die Bank (Zahlungsdienstleister) zu dem konkreten Zahlungsvorgang darlegen und nachweisen kann.

Sie sehen daher, wie schwer die pauschale Vorhersage ist und wie wichtig es ist, dass Sie sich rechtzeitig und möglichst vor pauschalen Angaben bei Polizei und Bank oder Sparkasse beraten lassen.

Wir können aus unserer Paxis aber feststellen, dass in den überwiegenden Phishing Fällen, in denen die Bank oder Sparkasse die Erstattung (Gutschrift) zunächst abgelehnt hat, diese im Ergebnis falsch lag.

Urteile zum Phishing:

Landgericht Kiel im Urteil vom 22. Juni 2018 (Aktenzeichen: 12 O 562/17) und Oberlandesgericht (OLG) Schleswig vom 29. Oktober 2018 (Aktenzeichen: 5 U 290/18) : Bank zur Rückzahlung nicht autorisierter Online-Überweisungen verurteilt. Gegenstand was das SMSTan-Verfahren, bei dem dem Kunden ein Code zur Überweisung auf sein Handy geschickz wird. Der Kläger erhielt von der Bank eine Erstattung von 28.170 Euro.

LG Köln (Urteil vom 16.10.2015, Az.: 30 O 330/14 ) und OLG Köln (Beschluss vom 21.03.2016, Az.: 13 U 223/15):
Kunde hat der Zahlung zugestimmt oder zumindest den Rechtsschein der Autorisierung gesetzt, wenn er selbst die TAN generiert hat und daraufhin ein mit einer korrekten TAN versehener Überweisungsauftrag ausgeführt worden ist. Dies trifft nicht zu, wenn Täter z.B.
PushTAN-App gekapert haben oder ein Authentifizierungsverfahren verwendet worden ist,
bei dem gar keine TANs generiert werden.

BGH, Urteil vom 26.01.2016,Az.:XI ZR 91/14:

Der Bundesgerichtshof stellt hier die vier Kriterien auf, die die Bank beweisen muss um die Autorisierung der Überweisung durch den Kunden nachzuweisen.

Wir werden hier fortlaufend weiter die wichtigsten Urteile zum Thema Phishing auflisten.

Kostenfreie Erstberatung

Es lohnt sich, den Sachverhalt mit Hilfe von Experten zu analysieren, bevor man der Bank vorschnell Zugeständnisse oder den Rechtsstreit in ein eventuell teures und ggf. aussichtsloses Klageverfahren führt.

Lassen Sie sich kostenfrei beraten. Unserer Ersteinschätzung in den Fällen des Phishing, Pharming, Skomming, des Kreditkartenbetuges und zur Internetkriminalität ist kostenfrei und unverbindlich. Soweit wir weitere Recherchen oder Vertrags- und Unterlagenprüfung durchführen müssen, teieln wir Ihnen die hierdurch enstehenden Kosten transparent vorher schriftlich mit.

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EuGH zum Thermofenster: Paukenschlag im Dieselskandal

vw abgasskandal

8. November 2022: Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ging es um das sog. Thermo­fenster in Dieselautos von Volkswagen. Der EuGH hat am 8. November 2022 in einem Urteil unterstrichen, dass das Thermofenster in der Motorsteuerung illegal ist (Az.: C-873/19). Somit sind die meisten Dieselfahrzeuge ohne AdBlue betroffen, da hier die Abgasreinigung temperaturabhängig durch das Thermofenster geregelt wird und diese die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht einhalten. Darüber hinaus entschied der EuGH, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gegen Typgenehmigungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) klagen darf.

Die Europarichter stufen Thermofenster nun als unzulässige Abschalteinrichtung ein. Das kann den Käufern von Diesel PKW von VW, Mercedes, Opel, Fiat, BMW u.s.w das Recht auf Nachbesserung, Rücktritt oder auch Schadenersatz geben.

Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.

Aktuelles EuGH Urteil zum Thermofenster im vw abgasskandal
EuGH Urteil zum Thermofenster von VW

Was ist ein Thermofenster?

Das sogenannte Thermofenster ist eine Software zur Regulierung oder Abschaltung der Abgassreinigung bei Dieselmotoren im Fahrbetrieb. Diese von vielen Autobauern eingesetzte Software verringert die Abgasreinigung in Dieseln abhängig von der Außentemperatur, wodurch die Autos vor allem bei kaltem Wetter erheblich mehr Stickoxide ausstoßen. Konkret wird die Abgas­reinigung bei Außen­temperaturen unter 15 und über 33 Grad reduziert. In der Folge kommt es zur 8 bis 10 fachen Überschreitung der EU Grenzwerte für den N02 Ausstoß.

Erstes EuGH Urteil zum Thermofenster

Schon im Juli hatte der EuGH grundsätzlich gegen VW im Diesel – Abgasskandal entschieden und das sog. Thermofenster als unzulässig eingestuft. Damals ging es um Fälle aus Österreich. Volkswagen und zuvor Mercedes hatten dazu vorgetragen, dass seine Thermofenster den Motor vor unmittelbaren Risiken schützten. Insbesondere Daimler (nun Mercedes) hatte damit vor vielen Gerichte und auch dem Bundesgerichtshof in vielen Gerichtsverfahren Erfolg.

Die Rechtfertigung der Autohersteller, ein Thermofenster sei aus Gründen des Motorschutzes erforderlich, greife aber hier nicht, so der EuGH. Die Ausnahme gelte nicht für den Schutz vor Verschleiß und für die bloße Schonung des Motors, so das Urteil. Aber selbst wenn der Motorschutz an sich erfasst würde, ist eine Abschalteinrichtung, die den überwiegenden Teil des Jahres nicht funktioniere, nach Ansicht des Gerichts unzulässig.

Europäischer Gerichtshof, Urteile vom 14. Juli 2022, Rechtssachen C-128/20C-134/20, und C-145/20 

Worum ging es in dem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshof?

Im konkreten Fall ging es um eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik. Mit einem Bescheid des Kraftfahrt Bundesamtes wurde ein Volkswagen-Typ genehmigt, der mit dem Thermofenster ausgestattet ist.

Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen Behörden im Dieselskandal zulässig

Auch gemeinnützige Umweltorganisationen wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) dürfen gegen Entscheidungen von Behörden klagen, damit bestimmte Umweltstandards eingehalten werden.

In der Sache stellte der Europäische Gerichtshof ganz deutlich fest: Die Autohersteller dürfen die Abgasreinigung bei bestimmten Temperaturen nicht aussetzen. Wenn wie in Deutschland zum Beispiel im Jahresdurchschnitt rund zehn Grad herrschen, würde die Abgasreinigung in Fahrzeugen von VW die meiste Zeit des Jahres nicht vollständig arbeiten. Das sei grundsätzlich unzulässig, weil das dem Ziel der sauberen Luft zuwider liefe. Solche Abschalteinrichtungen könnten also nicht gerechtfertigt sein.

Thermofenster nur zulässig, bei konkreten und erheblichen Motorschäden

Diese Argument der Autohersteller lässt der EuGH nicht mehr zu bzw. schränkt es ausdrücklich ein. Nur bei konkreten und erheblichen Motorschäden, die ohne das Thermofenster als Abgasabschaltung bei bestimmten Temperaturen eintreten, kann es ausnahmsweise zulässig sein. Der jeweilige Motorhersteller muss dies allerdings nachweisen.

Kraftfahrttbundesamt (KBA) und das Verkehrsministerium müssen Modelle mit Thermofenster zurückrufen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erklärte nun, das neue Urteil sei ein “Paukenschlag gegen Betrugsdiesel” und forderte von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), dass das Kraftfahrt-Bundesamt alle betroffenen Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Hardware nachrüsten lassen müsse. 

Was bedeutet das EuGH Urteil vom 8.11.2022 für Schadenersatzansprüche im Dieselskandal?

Im aktuellen Verfahren ging es um das Software-Update Thermofenster vom VW Motor EA189 und aus Sicht des EuGH illegal. Verbraucher haben also Anspruch auf Schadenersatz gegen Hersteller oder sogar die Bundesregierung (KBA). Denn schließlich müssen die Fahrzeuge aus Sicht des Gerichts stillgelegt werden und verfügen über keine Zulassung.

Auch der Folgemotor von VW, der EA 288 ist betroffen. Auch hier geht es um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896.

Ob der Autokäufer im Dieselskandal einen Anspruch auf Schadenersatz gegen VW, Daimler, Opel, Fiat u.a. Autohersteller hat, wenn das sog. Thermofenster verbaut ist, ist allerdings derzeit vor nationelane Gerichten weiter umstritten und je Autohersteller unterschiedlich und im Einzelfall zu prüfen. Denn hier spielen auch Verjährungen und die Frage der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch dei Autohersteller eine Rolle.

Die Frage ist, ob Autokäufer gegen die Hersteller einen Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn in ihrem Wagen ein Thermofenster verbaut ist. Entsprechende Klagen liegen unter anderem beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dieser hat Schadenersatzklagen bislang insbesondere in Sachen Mercedes Benz zurückgewiesen. In den unteren Instanzen, also bei Klagen vor den Land- und Oberlandesgerichten ist die Frage umstritten. Eine Entscheidung des EuGH zur Schadenersatz-Frage steht noch aus. Der Bundesgerichtshof befasst sich in zwei Wochen das nächste Mal mit dem Thema.

Prüfung durch spezialisierten Rechtsanwalt, Erstberatung und Rechtsschutzanfrage

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

Ansprechpartner:
Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
Grit Rahn
Rechtsanwältin
E-Mail: Rahn@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
Telefax: 030-440 449 56
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Insolvenzverwalter der CSA fordert weiter Einlagen von den geschädigten Anlegern

Mit Mahnschreiben und Klagen fordert der Insolvenzverwalter der CSA Gesellschaften (Capital Sachwert Alliance, früher Frankonia Sachwert) Dr. Markus Schädler von den ohnehin betrogenen Anlegern die Weiterzahlung der Kommanditeinlagen.

Sobald Sie eine Zahlungsaufforderung oder gar eine Klage erhalten, sollten sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen zu den Strafverfahren in Sachen CSA (Capital Sachwert Alliance) mit der Prüfung beauftragen.

Insolvenzverwalter der CSA (Capital Sachwert Alliance) fordert weitere Zahlungen von betrogenen Anlegern
Insolvenzverwalter Schädler der Capital Sachwert Alliance fordert weitere Zahlungen von betrogenen Anlegern

Nach unserer Auffassung sind die meißten Klagen und Forderungen des Insolvenzverwalters zumindest teilweise unbegründet und anfechtbar. Oft hilft auch ein gut begründetes anwaltliches Schreiben für eine wirtschaftlich vernünftige Vergleichslösung.

Es gilt hier immer die gesamte Vertragslaufzeit vor Insolvenzeröffnung der CSA Gesellschaften im Jahre 2015 zu untersuchen.

Wahlrecht des Insolvenzverwalters

Denn einerseits sind die Verträge oft schon vor Insolvenzeröffnung ausserordentlich gekündigt oder wiederrufen worden. In diesem Fall, wenn also der Vertrag zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung nicht mehr besteht, kann der Insolvenzverwalter hier auch nicht sein Wahlrecht nach § 103 InsO ausüben.

Verjährung und Verwirkung

Ferern ist in vielen Fällen schon die Verjährung der Ansprüche insgesamt oder zumindest teilweise eingetreten.

Auch haben in Parallelfällen schon einige Gerichte unsere Auffassung zur Verwirkung der Ansprüche aus den uralten Beteiligungsverträgen bestätigt.

Strafurteile gegen Geschäftsführer und Hintermänner der CSA

Weiter ist immer zu prüfen, ob aufgrund der rechtskräftigen Strafurteile gegen die Hintermänner und Geschäftsführer der CSA Betrugsgesellschaften nicht eine Nichtigkeit der Beteiligungsverträge von Anfang an bestand. In diesem Fall kann der Insolvenzverwalter ebenfalls einen von Anfang an nichtigen Vertrag nach unseer Auffassung nicht aufnehmen.

Auch kommt ggf. eine Aufrechnung mit Schadenersatzansprüchen gegen die Insolvenzgläubigerin in Betracht.

Passend hierzu hat der BGH mit Urteil vom 12.10.2017 , IX ZR 288/14 entschieden.

BGH Urteil: Wahlrecht Insolvenzverwalter

Der BGH entschied durch Urteil vom 12.10.2017, Az.: IX ZR 288/14, über die Zulässigkeit eines in einem Grundstückskaufvertrag vereinbarten Rücktrittsrechts. Eine Mutter hatte ihrer Tochter eine Eigentumswohnung zum Preis von 140.000,00 € veräußert. Die Tochter hatte hierfür 80.000 € sofort und weitere 60.000 € über 25 Jahre in monatlichen Raten à 200 € zu zahlen. Der Vertrag sah das Recht der Mutter vor, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen der Tochter das Insolvenz- oder Vergleichsverfahren eröffnet würde oder die Zwangsvollstreckung einzelner Gläubiger in die Wohnung erfolgten.

Der BGH hat klargestellt, dass das Wahlrecht des Insolvenzverwalters nach § 103 InsO nicht einschlägig ist. Diese Vorschrift gilt nur, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Ausübung des Wahlrechtes beidseitig noch nicht vollständig erfüllt ist. Diese Voraussetzung war in dem vom BGH entschiedenen Fall aber nicht gegeben, denn die Mutter hatte bereits sämtliche Pflichten aus dem Vertrag erfüllt.

Haben Sie eine Zahlungsaufforderung oder Klage vom Insolvenzverwalter der CSA Dr. Schädler erhalten, so lassen Sie diese kostenfrei durch uns prüfen.

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EuGH zum VW Thermofenster: Was bringt das Urteil im Abgasskandal?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden: Sogenannte Thermofenster in Dieselfahrzeugen sind nicht zulässig, wenn das System zur Abgasreinigung nur in einer engen Temperaturspanne voll funktionsfähig ist. Was bedeutet dieses EuGH- Urteil für Dieselkäufer im Abgasskandal und betrifft es neben VW auch andere Autohersteller wie Mercedes, BMW, Opel , u.a.?

EuGH Urteil zum Thermofenster: Was bedeutet das Urteil im Diesel Abgasskandal?
EuGH erklärt Thermofenster Update von VW für unzulässig

Mit Urteilen vom 14.07.2022, unter anderem in der Rechtssache C‑145/20, stellte der EuGH fest, dass das sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abgasabschalteinrichtung darstellt.

Neben dem VW Softwareupdate verwende auch andere Autobauer wie Mercedes, BMW und Opel die Technik, sie ist in Millionen Diesel Pkw installiert.

So führt der EuGH aus:

„Dieses Thermofenster resultiert aus einem Update der Software der fraglichen Fahrzeuge, das von Volkswagen zum Austausch einer unionsrechtswidrigen Software vorgenommen wurde. Das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt hatte eine Genehmigung für dieses Update erteilt, nachdem es zum Ergebnis gekommen war, dass dieses keine unzulässige Abschalteinrichtung enthalte.“ 

„Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung da“, hieß es in der Entscheidung wörtlich. Eine solche Vertragswidrigkeit sei nicht geringfügig, erklärte das Gericht. Folglich sei eine Rückabwicklung des Kaufvertrags nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

und weiter:

„Mit seinen heutigen Urteilen entscheidet der Gerichtshof, dass eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gewährleistet, eine nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung darstellt.“ 

Worum ging es in dem Rechtsstreit vor dem EuGH?

In dem Rechtsstreit ging es um österreichische Kunden, die zwischen 2011 und 2013 Diesel-Fahrzeuge der Marke Volkswagen gekauft hatten, die mit einer Betrugssoftware ausgestattet waren, sodass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand funktionierte. Die Käufer der Autos – die mit einer entsprechenden Software ausgestattet sind – verlangen, dass VW die Wagen zurücknimmt und den Kaufpreis erstattet (Rechtssachen C-128/20, C-134/20, C-145/20).

Softwareupdate Thermofenster bei VW Motoren EA 189 betroffen:

Konkret geht es in dem Verfahren um Motoren des Volkswagen-Konzerns vom Typ EA 189. In diesen Motoren war im Diesel-Skandal  eine illegale Abschalteinrichtung festgestellt worden, mit der die Abgasgrenzwerte zwar auf dem Prüfstand eingehalten wurden, auf der Straße aber nicht. VW hatte hierauf mit einem Softwareupdate dem sogenannten Thermofenster reagiert.

Nach Angaben des österreichischen Gerichts ist die Reinigung von Stickoxiden bei diesem verwendeten Update nur bei Temperaturen zwischen 15 und 33 Grad Celsius voll funktionsfähig. Dies ist die Temperatur, die nur bei dem Abgastest in Innenräumen regelmäßig herrscht. Die Kunden wollten deshalb den Kaufvertrag rückgängig machen und gegen Anrechnung der Nutzung das Geld zurück. Mehrere österreichische Gerichte legten deshalb dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg die Frage vor, ob das sogenannte Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle.

Muss der Bundesgerichtshof das Urteil des EuGH beachten?

Das EuGH-Urteil muss auch in Deutschland beachtet werden – dass es österreichische Fälle zum Ausgangspunkt hat, ist unerheblich. Der BGH will sich in einer Verhandlung im November mit Folgen der EuGH-Rechtsprechung befassen. Bisher hatte das Karlsruher Gericht Schadenersatzklagen wegen des Einbaus des Thermofensters abgelehnt.

Zum EInen, da eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch den Motorhersteller VW nicht nachgewiesen sei und ferner, da der “Motorschutz” eine zeitweise Abscgaltung der Abgassreinigung rechtfertigen soll.

Dem hat der EuGH nun in dem bemerkenswerten Urteil klar widersprochen:

EuGH: Schutz des Motors vor Verschmutzung oder Verschleiß rechtfertigt keine Abschlateinrichtung

Volkswagen und auch Mercedes und andere Autohersteller argumentierten in den Verfahren bislang, dass das Thermofenster notwendig und zulässig sei, weil dadurch Schaden vom Motor abgewendet werde. Der EuGH sagte dazu, dass nur bei unmittelbaren Risiken für den Motor in Form von Beschädigung oder Unfall ein Thermofenster zulässig sein könne. Ob diese Voraussetzung vorliege, müssten die nationalen Gerichte prüfen. Aber der Schutz des Motors vor Verschmutzung und Verschleiß genüge hierfür nicht.

Welche Auswirkungen hat das Urteil im Dieselskandal auch auf andere Hersteller wie Mercedes, BMW, Opel, u.a.?

Neben VW wenden auch andere Autobauer, wie Audi, Daimler, BMW, Opel, u.a. die Technik an, sie ist in Millionen Pkw installiert.

Insbesondere in unsereren Verfahren gegen Mercedes (Daimler AG) spielt das sog Thermofenster eine wesentliche Rolle. Bislang folgten viele Gericht der bisherigen Auffassung des BGH, dass das Thermofenster keine unzulässige Abschalteinrichtung darstelle. Dies dürfte sich nun durch das bahnbrechende Urteil des EuGH ändern.

Hierzu führt der Europäische Gerichtshof generell für alle Abgasregulierungen aus:

„Der Gerichtshof weist insoweit zum einen darauf hin, dass Umgebungstemperaturen von weniger als 15 Grad Celsius im Unionsgebiet üblich sind. Zum anderen sind die auf Unionsebene festgelegten Emissionsgrenzwerte auch dann einzuhalten, wenn die Temperaturen deutlich unter 15 Grad Celsius liegen. Daher schränkt eine Software wie die in Rede stehende die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei normalen Nutzungsbedingungen ein.“ 

„Selbst wenn die oben beschriebene Notwendigkeit bestünde, ist eine Abschalteinrichtung, wenn sie unter normalen Betriebsbedingungen den überwiegenden Teil des Jahres funktionieren müsste, jedenfalls unzulässig. Ließe man nämlich eine solche Einrichtung zu, könnte das dazu führen, dass dies Ausnahme öfter anwendbar wäre als das Verbot, und brächte somit eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung des Grundsatzes der Begrenzung der Stickostoffoxidemissionen von Fahrzeugen mit sich.“ 

Der EuGH legt zutreffend den Rechtfertigungsgrund für den Einbau einer Abschalteinrichtung eng aus und begrenzt damit die Argumentationen der Hersteller.  Nahezu alle Abschalteinrichtungen der Hersteller im Dieselskandal dürten damit unzulässig sein.

Die Erfolgsaussichten für Dieselfahrer aller Hersteller zur Rückgabe des PKW gegen Kaufpreiszahlung sind durch das Urteil erheblich gestiegen.

Rücktritt vom Kaufvertrag auch ohne Rückruf möglich:

Wichtig ist das Urteil aber jedenfalls für alle VW Fahrzeugeigentümer, die innerhalb der letzten zwei bis drei Jahre ein Fahrzeug erworben haben und somit noch Mängelrechte bzw. Gewährleistungsansprüche geltend machen können.  Hier kann der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt und der Kaufpreis zurück oder Nachlieferung eines mangelfreien, neuen Fahrzeugs verlangt werden.

Nachweisprobleme bei deliktischer Haftung

In den Schadenersatzprozessen muss dem Autohersteller allerdings als Hürde immer noch eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachgewiesen werden (deliktische Haftung). Dies ist bei VW nicht ganz einfach, da das Kraftfahrtbundesamt ja das Softwareupdate genehmigt hatte.

Urteil hilft im Mercedes Abgasskandal

Bei anderen Fahrzeugherstellern wir Mercedes, BMW, u.a. hilft das Urteil in jedem Fall weiter. Denn insbesondere die Daimler AG/ Mercedes hat nun nachweislich mindestens zwei unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut. Hier kann man sich nicht mehr auf bloße Unwissenheit und Fahrlässigkeit berufen.

EuGH Entscheidung zur Begründung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung kommt in Kürze:

Insoweit bleibt die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache C-100/20 abzuwarten, die ob den einschlägigen Verordnung drittschützende Wirkung zu kommt, und damit auch ein fahrlässiger Verstoß zur Begründung von Ansprüchen aus “unerlaubter Handlung” genügt. Der europäische Generalanwalt hatte am 02.06.2022 in einer anderen Angelegenheit, Rechtssache C-100/21 bereits votiert, dass Hersteller auch bei Fahrlässigkeit für den Einbau von unzulässigen Abschalteinrichtungen haften. 

Justus Rechtsanwälte ist seit Beginn des Dieselskandals auf die Geltendmachung von Schadenersatz gegen VW, Audi, Mercedes, BMW, u.a. Autohersteller spezialisiert. Wir konnten hier bundesweit in über 100 Klagen Erfolge erzielen. Lassen Sie sich vor einer der spezialisierten Kanzleien im Diesel Abgasskandal beraten.

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

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Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder ReNo

wir suchen ständig motivierte Praktikanten und Auszubildende, die im Rahmen einer Umschulung oder Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa) oder Rechtsanwalts- und Notarsgehilfin (ReNo) ihr Praktikum in einer wirtchaftsrechtlich ausgelegten Kanzlei ablegen möchten.

Umschulung ReNo
Umschulung zur ReFa oder ReNo ; Ausbilung

Die Ausbilung oder Umschulung zur Rechtsanaltsfachangstellten (ReFa) ist ein guter Weg zu einem sicheren und gut bezahlten Arbeitsplatz. Hierbei lernen Sie nicht nur die normalen Abläufe und Tätigkeiten in einem Büro kennen. Sie erwerben zusätzlich sehr wertvolle Kenntnisse im Umgang mit gesetzlichen Fristen, den dazu gehörigen Rechtsmitteln, Zwangsvollstreckung, Zivilprozessrecht, anwaltliches Gebührenrecht (RVG) und Lohnbuchhaltung.

Mithilfe einer Umschulung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten können Berufswechsler/innen neu durchstarten und der Perspektivlosigkeit ihres Erstberufs entfliehen. Wer arbeitslos war, da die Lage auf dem Arbeitsmarkt oder die persönliche Situation keine weitere Tätigkeit im ursprünglich erlernten Beruf mehr zulässt, kann die Umschulung zur ReFa oder ReNo beantragen. Sowohl die Ausbildung, als auch Fahrtkosten, Hilfe zum Lebensunterhalt u.s.w werden in der Regel voll übernommen. So kann man im Rahmen einer Zweitausbildung beispielsweise Rechtsanwaltsfachangestellte/r werden.

Hohe Nachfrage nach Rechtsanwaltsfachangestellten auf dem Arbeitsmarkt

So ist es kein Wunder, dass auf dem Arbeitsmarkt die Nachfrage nach Refa oder ReNo sehr gestiegen ist. Banken und Versicherungen reißen sich gerade zu um die fertig ausgebildeten Rechtsanwaltsfachangestellt/innen oder Umschüler.

Die Umschulung zur ReFa oder ReNo:

Grundsätzlich gibt es zwei Wege zur Ausbildung. Enweder Sie treten nach Abschluss der Schule eine dreijährige duale Ausbildung zur ReFa an.

Bei längerer Arbeitslosigkeit oder einer Zweitausbildung bietet das Arbeitsamt aber auch eine sogenannte Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten an. Die Umschulung selbst geht über 2 Jahre und wird voll finanziert, neben den sonstigen Leistungen zum Lebensunterhalt und Aufwendungen. Durchgeführt wird der theoretische Teil von privaten Trägern (für Berlin unten aufgelistet). Zum Erwerb der praktischen Kenntnisse bewerben sich die Umschüler/innen direkt bei Rechtsanwälten oder Kanzleien. Der praktische Teil findet entweder tageweise oder als Block statt. Fragen Sie direkt bei ihrem Sachbearbeiter nach einer Umschulung zur ReFa oder ReNo.

Eine Umschulung zum / zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten in Berlin dauert in der Regel 24 Monate und Sie beenden diese mit dem RAK-Abschluss (vor der Rechtsanwaltskammer).

Einige Anbieter in Berlin zur Umschulung und Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten

FORUM Berufsbildung e.V.
Charlottenstr. 2
10969 Berlin

Telefon: 030 / 259 008 – 0
Fax: 030 / 259 008 – 10
Internet: www.forum-berufsbildung.de
E-Mail: info@forum-berufsbildung.de

indisoft GmbH
Hauptsitz
Bayerischer Platz 1
10779 Berlin

Tel: 030 236230-0
Fax: 030 236230-29

info@indisoft.de
www.indisoft-weiterbildung.de

Gpb mbH

Gesellschaft für Personalentwicklung und Bildung mbH
Beuthstraße 8
10117 Berlin

Telefon: 030 403 665 960
Fax: 030 93 77 23 55
Internet: www.gpb.de
E-Mail: info@gpb.de

Bfw: Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB GmbH (bfw)
Schimmelbuschstr. 55
40699 Erkrath
Tel.: 02104 499-0
Fax: 02104 499-255
E-Mail: kontakt@bfw.de

Zielgruppe

Teilnehmer/innen mit einem Realschulabschluss oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung.


Inhalte der Umschulung zur ReNo oder ReFa

Kernqualifikationen

  • Wirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht: Grundlagen des Wirtschaftens; Arbeits- und Sozialrecht; Büroorganisation; Grundlagen der Wirtschaftspolitik
  • Büroorganisation
  • Rechnungswesen: Buchhaltung in der Anwaltskanzlei; Steuern in der Anwaltskanzlei
  • Fachbezogene Informationsverarbeitung: Grundlagen Datenverarbeitung; Branchensoftware RA-Micro, Advolux; Fachbezogene Textverarbeitung
  • EDV-Training: Word, Excel; PowerPoint; Internet, E-Mail
  • Wirtschaftsenglisch mit LCCI-Prüfung

Fachqualifikationen

  • Rechtspflege: Personen der Rechtspflege und Funktionen; Zweige der Gerichtsbarkeit
  • Bürgerliches Recht: Grundlagen des Rechts; Recht der Schuldverhältnisse; Sachenrecht; Familienrecht; Erbrecht
  • Verfahrens- und Vollstreckungsrecht: Mahnung und Mahnverfahren; Zivilprozess; Zwangsvollstreckung
  • Staats- und Verwaltungsrecht
  • Strafrecht, Strafprozessrecht, Recht der Ordnungswidrigkeiten
  • Kosten- und Gebührenrecht für Rechtsanwälte und Notare
  • Aufgaben und Geschäfte von Notaren: Dienstordnung für Notare; Grundstücksgeschäfte abwickeln; Beurkundungen im Familien- und Erbrecht; Beurkundungen im Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Übungskanzlei: Praxis der Mandatsbearbeitung; Praxis des Zivilprozesses; Gebühren und Kosten in der Anwaltskanzlei; Praxis der Zwangsvollstreckung; Praktische Übungen zur Buchhaltung und Jahresabschluss

Betriebspraktikum 9 Monate

Ihre Kurzbewerbung zur Umschulung oder Ausbildung an Justus Rechtsanwälte

Wenn Sie eine Umschulung zur Rechtsanwaltsfachangestellten, ReFa oder ReNo bewilligt bekommen haben oder planen, senden Sie uns einfach rechtzeitig ihre Kurzbewerbung per Email oder rufen uns einfach an.

Wir haben viel Erfahrung in der Ausbildung von Umschülern und Auszubildenden, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und versuchen Sie gut und erfolgreich durch ihre Umschulung zur ReFa oder ReNo zu führen.

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Rückruf im Opel Dieselskandal

Opel ruft über 400.000 Fahrzeuge mit Dieselmotor zurück. Es ist nicht das erste Mal, dass die unzulässige Abschaltvorrichtung im Fokus des KBA steht. Dieser Opel Rückruf im Febraur 2022 mit über 400T PKW hat es allerdings in sich.

Aktueller Rückruf vom KBA

Seit wenigen Tagen ist klar, dass Opel nun erneut weltweit 400.201 sowie deutschlandweit 74.554 Fahrzeuge aus den bereits bekannten Gründen zurückrufen muss. Es handelt sich erneut um die unzulässige Abschalteinrichtung beziehungsweise unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems. Betroffen sind Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insignia aus den Produktionsjahren 2013 bis 2018, die mit einem 1,3 oder 1,6 Liter großen Dieselmotor (Euro 6 mit AGR und NSK (LNT)) ausgestattet sind. Opel bittet die angeschriebenen Fahrzeughalter, entweder den Fahrzeughersteller oder eine Vertragswerkstatt zu kontaktieren. Dieser Rückruf ist unter der KBA-Referenznummer 011422 und unter dem Hersteller-Code E222115640 (22-C-013) O7A zu finden.

Rückruf von Opel
Opel Rückruf im Diesel Abgaskandal

Der Streit zwischen dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) und der PSA-Tochter Opel zieht sich nun schon seit sieben Jahren. Ende 2015 wurden zum ersten Mal Abschaltvorrichtungen in vier Diesel-Modellen der Rüsselsheimer gefunden. Der Hersteller regelte das mit freiwilligen Software-Updates und konnte so weitere Schritte abwenden. 2018 entdeckten Gutachter des KBA allerdings einen weiteren Fall und riefen in der Folge rund 100.000 Opel-Diesel zurück. Betroffen sind Zafira-, Cascada- und Insignia-Modelle.

Abschalteinrichtung ab 145 km/h oder über 2400 Umdrehungen

Dagegen waren die Rüsselsheimer in Berufung gegangen und jetzt in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein gescheitert, wie der Bayerische Rundfunk meldet. Laut Gutachter und Presseberichten ist bei den Rückruf Modellen die Software so programmiert, dass die Abgasreinigungsanlage ab 145 km/h, beziehungsweise oberhalb von 2.400 Umdrehungen oder einem Umgebungsdruck unter 915 bar nicht mehr richtig funktioniert bzw. sich abschaltet.

Nun muss Opel Fahrzeuge der Modelle Astra, Corsa und Insigina wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen bzw. unzulässiger Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems zurückrufen. Dieses Mal sind weltweit über 400.000 Fahrzeuge betroffen.

Sammelklage Opel Dieselskandal

Viele betroffene Opel-Diesel-Fahrer fragen nach einer Diesel Sammelklage gegen Opel ähnlich wie bei VW. Bislang gibt es keine Diesel Sammelklage gegen Opel. Auch ist keine Diesel Sammelklage gegen Opel geplant oder in Aussicht. Ein Vorgehen gegen Opel ist also derzeit „nur“ im Rahmen einer Einzelklage vor Gericht möglich.

Lesen Sie hier mehr zum Diesel Abgasskandal

Prüfen Sie in unserem Auto-Abgas-Check, ob ihr Modell vom Abgasskandal betroffen ist.

Unser kostenfreies Angebot an Sie:

  • Auto Abgas Check: Prüfung, ob ihr Opel betoffen ist
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Rechtsanwalt Steffan in Wittstock, Röbel, Waren, Müritz

Rechtsanwalt Knud Steffan

Justus Rechtsanwälte haben eine Zweigstelle in Kieve an der Müritz eröffnet. Das malerische Dorf Kieve liegt in Mecklenburg-Vorpommen zwischen Wittstock /Dosse, Röbel und Waren an der Müritz. Rechtsanwalt Knud J. Steffan ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bringt 20 Jahre Erfahrung als Rechtsanwalt mit. Er berät hier Verbraucher sowie kleine und mittelständische Unternehmen in allen Rechtsfragen. Unterstützt wird er durch die Kanzlei Justus Rechtsanwälte, einem eingespielten Team aus erfahrenen Spezialisten und Fachanwälten (m/w/d).

Anwaltskanzlei in Kieve, Mecklenburgische Seenplatte, Müritz, Wittstock /Dosse, Waren, Röbel
Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Wittstock, Röbel, Waren, Müritz

Kieve: Rechtsanwalt Steffan und Justus Rechtsanwälte an der Müritz

Kieve ist eine Gemeinde im Südwesten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern. Die Gemeinde wird vom Amt Röbel-Müritz mit Sitz in der Stadt Röbel/Müritz verwaltet. Das Dorf Kieve ist ein malerischer Ort zwischen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, zwischen Wittstock/Dosse und Röbel bzw. Waren an der Müritz.

Rund um die Mecklenburgische Seenplatte sitzen viele Familien- und Kleinbetriebe aus Handwerk, Dienstleistungen und Landwirtschaft, aber auch Industrie. Viele rechtliche Vereinbarungen und Verträge wurden noch mündlich, per Handschlag und Augenkontakt geschlossen. Dies ist bei rechlichen Fragen und im Streitfall zu berücksichtigen und erfordert vom Rechtsanwalt anwaltliche Erfahrung und Einfühlungsvermögen.

Unsere Rechtsgebiete:

Rechtsanwalt Knud Steffan und die Kanzlei Justus Rechtsanwälte beraten sie im Büro Kieve oder auch mal bei Ihnen zu Hause im Bankrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Dieselskandal, Verwaltungsrecht, Bau- und Architektenrecht, Immobilien- und Maklerrecht und allen anderen Rechtsfragen und Rechtsgebieten.

Rechtsanwalt Steffan, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht: in Wittstock /Dosse, Röbel, Waren

Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Wenn Sie Probleme mit ihrer Bank oder Sparkasse haben, z.b. Kündigung von Darlehen, Vorfälligkeitsentschädigung, Girokonten, Kreditkartenbetrug, Sparverträgen, Zinsberechnungen, Gebühren, Depot oder Kapitalanlage(falsch)beratung, so bin ich Ihr Ansprechpartner.

Sie haben Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Gesellschaftsbeteiligungen als Altersvorsorge oder “Zusatzrente” aufgeschwatzt bekommen und haben nur Verlußte? Sie erhalten sogar Zahlungsforderungen vom Insolvenzverwalter oder der Gesellschaft?

Oft ergeben sich schon im Erstgespräch Lösungen für einen Widerruf, Schadenersatz oder ein gut begründetes Schreiben vom Anwalt an die Bank, Sparkasse oder Fondsgesellschaft hilft ohne ein langes Klageverfahren. Lassen Sie sich kostenfrei im Bankrecht oder zu ihren Kapitalanlagen beraten.

Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in Wittstock /Dosse, Röbel, Waren

Sie haben Fragen zu ihrer Gebäudeversicherung nach Sturm oder Brandschaden? Oder Sie möchten ihre immer teurer werdende Lebensversicherung zum Beispiel durch den Widerrufsjoker loswerden? Ihre Berufsunfähigkeitversicherung verweigert die Zahlungen? Die Deckung oder Regulierung durch ihre Rechtsschutzversicherung, Haftpflicht oder Kaskoversicherung nach Verkehrsunfall läuft nicht?

Fragen Sie uns. Rechtsanwälte Steffan und Kraft sind Spezialisten im Versicherungsrecht, haben die theoretischen Nachweise und Fortbildungen für einen Fachanwalt für Versicherungsrecht erworben und langjährige Erfahrung.

Auf unser Internetseite www.widerruf-kündigung.de finden Sie Alles zu ihrer Versicherung und den sogenannten Widerrufsjoker.

Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Wittstock/Dosse, Röbel, Waren

Geblitzt? Verkehrsunfall oder Probleme mit der Fahrerlaubnis?

Rechtsanwältin Grit Rahn ist angehende Fachanwältin für Verkehrsrecht und bringt 20 Jahre Gerichts- und Behörenerfahrung im Verkehrsrecht mit.

Vereinbaren Sie einfach schnell telefonisch oder per Email einen Termin mit ihr. Ein Erstgespräch zur Soforthilfe und Entgegennahme von Unterlagen kann direkt und vor Ort in der Zweigstelle Kieve erfolgen.

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wittstock/Dosse, Röbel, Waren

Haben Sie eine Kündigung von ihrem Chef erhalten? Eine Abmahnung, Aufhebungsvertrag oder Änderungskündigung? Fühlen Sie sich gemobbt oder diskriminiert? Fragen zu Urlaub, Überstunden, Zeugnis oder der Kündigungsschutzklage oder Abfindung?

Benötigen Sie als Betrieb und Arbeitgeber Unterstützung im Arbeitsrecht, z.B. bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Befristungen, Anfertigung von ordentlichen und fristlosen Kündigungen ?

Dann beauftragen Sie mich mit einer telefonischen oder persönlichen Erstberatung. Wir sind seit 15 Jahren im Arbeitsrecht spezialisiert und Rechtsanwalt Steffan hat die theoretischen Kenntnisse zum Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005.

Gerade im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen, die ungedingt beachtet werden müssen. So müssen Sie z.B. nach Erhalt einer Kündigung binnen 3 Wochen die Kündigungsschutzklage erheben, damit Sie eine Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung haben.

Schadenersatz im Diesel Abgasskandal: Rechtsanwalt in Wittstock /Dosse, Röbel, Waren

Sie haben sich einen Diesel von VW, Audi, Skoda, Mercedes Benz, BMW, Opel u.a. Herstellern gekauft, finanziert oder geleast? Sie haben Transporter oder Nutzfahrzeuge für ihre Firma angeschafft oder ein Wohnmobil gekauft?

Der Diesel ist zu teuer, Sie kommen nicht mehr in die Innstädte, Sie überschreiten die Abgassgrenzwerte um das 10-Fache und wollen den Diesel am Liebsten sofort zurück geben und den Kaufpreis zurück?

Fast alle Herstelller haben unzulässige Abschlateinrichtungen und Mogelsoftware in ihre Dieselmotoren eingebaut. Diese gaukeln bei Durchfahrt der Abgassprüfung durch Absenkung des Stickstoffausstoßes dei Einhaltung der EU-Grenzwerte für Euro 4, 5 der 6 vor, während im normalen Fahrbetrieb der 5-20 Fache Abgassausstoß erfolgt.

Diesen sogenannten Abgasskandal konnte erst durch den Einsatz amerikanischer Strafverfolgungsbehörden bislang erst VW (Audi, Skoda, Seat) nachgewiesen werden. Das Krftfahrtbundesamt (KBA) und die deutsche Staatsanwaltschaft schauen bei der Automobilidustrie gern mal weg. Andere Autohersteller wie Mercedes, Opel, BMW werden aber sicher folgen und es gibt auch gegen deise schon zahlreiche rechtskräftige Urteile auf Schadenersatz.

Lesen Sie Alles zum Diesel Abgasskandal auf unerer Homepage justus-abgasskandal.de

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Justus Rechtsanwälte ist eine der führenden Kanzleien im Diesel Abgasskandal. Machen Sie mit nur wenigen Klicks den Diesel-Abgass-Check oder schreiben uns über das Kontaktformular für eine kostenfreie Erstberatung.

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Rechtsanwalt Steffan: Baurecht, Immobilen- und Maklerrecht in Wittstock, Röbel, Waren

Wir können Alles rund um ihre Immobilie.

Sie stellen beim Hausbau oder Reparaturauftrag erhebliche Mängel fest? Bei Fragen des Baurechts, des Werkvertragsrechts und der Sachmängelgewährleistung berate ich Sie gern.

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Sie wollen die Reservierungsgebühr oder saftige Maklerprovision zurück oder nicht zahlen?

Ich berate Sie gern im Umkreis Müritz, Wittstock/Dosse, Röbel, Waren u.a. in unserem Büro in Kieve.

Rechtsschutzversicherung, Kosten und Gebühren

Anwaltliche Tätigkeit ist grundsätzlich nicht kostenfrei und Rechtsanwälte werden nicht vom Staat oder Dritten bezahlt, sondern von Ihnen als Auftraggeber. Die jeweilige Gebührenhöhe wird durch das sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bestimmt. Sie richtet sich nach dem Streitwert, also die Höhe der Forderung um die es geht.

Wie sich die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtsgebühren für Sie berechnen, teile ich Ihnen immer transparent vor einer Beauftragung mit. Sie können die Rechtsanwaltsgebühren aber auch selbst mit einem Prozesskostenrechner einfach berechnen.

Hier lesen Sie Alles zu Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Prozesskosten, Erfolgshonorar, u.s.w.

Mein Tipp: Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab. Diese kostet in der Regel nur 100-300,- € im Jahr und Sie können im Klagefall beruhigt und ohen Kostenrisiko auch durch mehrere Instanzen gehen. Wir übernehmen für Sie die Deckungsanfrage bei ihrer Rechtsschutzversicherung und die geamte Kostenabwicklung.

Erstberatung und Terminbuchung bei Rechtsanwalt Steffan in Kieve, Wittstock, Röbel, Waren bei Ihnen zu Hause:

Wenn Sie rechtliche Hilfe benötigen oder Rechtsfragen haben, zögern Sie nicht mir eine Email zu schreiben. Sie können auch über das Kontaktformular schreiben oder uns direkt anrufen. Wir versuchen noch am selben Tag zu antworten. Gern können Sie auch telefonisch oder per Email einen persönlichen Termin in meinem Büro in 17209 Kieve, Dorfstraße 44 vereinbaren. Nach Absprache komme ich auch zur Beratung zu Ihnen nach Hause.

Einfache Ratschläge ohne Prüfung von Unterlagen erteile ich in der Regel kostenfrei. Ansonsten kostet die Erstberatung 80,- zzgl. MwST. pro angefangene Stunde. Ich kläre Sie aber jeweils vorab über die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren auf.

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