BGH Urteil zu Vorfälligkeitsentschädigung fällt positiv für Darlehensnehmer aus!
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei gekündigtem Darlehen:
BGH beschränkt Schaden nach Kündigung eines Immobilienkredits auf die Verzugszinsen.
Der BGH hat in einem neuen Urteil entschieden, dass es unzulässig ist, bei einem gekündigten Immobiliendarlehen neben dem Verzugszins von 2,5 % – Punkten über dem Basiszinsatz noch einen zusätzlichen „Erfüllungsschaden“ (Vorfälligkeitsentschädigung) zu verlangen. Dieses Urteil betrifft viele falsche Kreditabrechnungen bei Immobiliendarlehen.
In dem Rechtsstreit ging es einen Bankkunden der ehemalige EuroHypo (jetzt Frankfurter Hypothekenbank Bank AG), dessen Immobiliendarlehen wegen Ratenrückständen gekündigt wurde. Nach Versteigerung der Immobilie erhielt der Bankkunde eine Rechnung, in der die Bank zusätzlich zu den Verzugszinsen eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung geltend machte. Die Bank begründete den Vorfälligkeitszins damit, dass ihr durch die vorzeitige Kündigung ein Schaden entstanden ist, da sie den von ihr erwarteten Zinsertrag bis zum planmäßigen Ablauf des Darlehens nicht mehr erhält.
Hiergegen legte der Bankkunde bei dem Amtsgericht Frankfurt am Main und später beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Klage ein, die jedoch jedes mal abgewiesen wurde.
In der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof vom 15.01.2013 (BGH XI ZR 512/11) erklärte der BGH-Vorsitzende Wiechers dann, dass die Bank nach einer Kündigung nur Verzugszinsen von 2,5 %-Punkten über dem Basiszinssatz verlangen darf und, dass ein zusätzlicher Erfüllungsschaden unzulässig ist. Der BGH begründet die Entscheidung damit, dass die Zinserwartung der Bank nach Kündigung durch die Verzugszinsen gedeckt ist. Der betroffene Bankkunde erhielt hierdurch Rückzahlungen im fünfstelligen Bereich.
Justus rät:
Rückforderung schon gezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen möglich:
Soweit Darlehensnehmer schon nach Kündigung des Darlehens auf die Forderung der Bank gezahlt haben, können sie zuviel gezahlte Beträge (Vorfälligkeitsentschädigung, Berechnungskosten udn Zinsen) aus ungerechtfertigter Bereicherung von der Bank zurückverlangen.
Dies können bei Immobiliendarlehen erheblich Beträge sein, so dass sich eine Prüfung immer lohnt.
Die Rechtsanwaltskosten muss bei Verzug die Bank zahlen. Wir vereinbaren auch im Einzelfall ein Erfolgshonorar.
Unser Angebot bei Darlehenskündigung oder vorzeitiger Auflösung, Nichtabnahme:
- Wir prüfen Ihre Kreditunterlagen auf Fehler der Bank im Rahmen der Erstberatung.
- Berechnung der Schadenshöhe in einem Erstcheck durch einen Sachverständigen
- Auf Ihren Wunsch vereinbaren wir mit Ihnen ein Erfolgshonorar, soweit dies möglich ist.
- Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage.
Kostenfreie Prüfung und Erstberatung
Wir prüfen Ihren Kreditvertrag und teilen Ihnen mit, ob die Vorfälligkeitsentschädigung zurück verlangt werden kann.
Auf Wunsch führen wir das Verfahren auch unter Vereinbarung eines Erfolgshonorars durch.
Für die Prüfung und schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, schreiben Sie uns einfach über das Kontaktformular oder senden uns eine Email. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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