Deikon GmbH: Insolvenzverfahren eröffnet
Deikon GmbH: Insolvenzbeschluss vom 28.09.2012
Über das Vermögen der Deikon GmbH wurde mit Beschluss vom 28.09.2012 das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr Dr. Andreas Ringstmeier zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Geschäftsführung hatte am 03.09.2012 Insolvenzantrag gestellt, nachdem mit dem Rückzug eines möglichen Investors auch die geplante Restrukturierung endgültig gescheitert war.
Deikon früher Boetzelen investierte in Gewerbeimmobilien:
Ursprünglich wurde die Deikon unter dem Namen Boetzelen gegründet. Sie investierte in Immobilien für Fachmärkte und hatte bonitätsstarke und bekannte Mieter. Die Finanzierung erfolgte u.a. durch die Ausgabe von Hypothekenanleihen an Anleger. Noch vor zwei Jahren verzichteten Anleger weitgehend auf ihre Anleihezinsen, um eine Zahlungsunfähigkeit der Deikon zu verhindern, nunmehr vergebens.
Mit der Insolvenz drohen für Anleger hohe Verluste, wenn nicht sogar der Totalverlust, denn die Deikon-Anleihen sind nur nachrangig besichert, d.h. dass im – nunmehr eingetretenen Insolvenzfall – zuerst die Ansprüche der erstrangigen Gläubiger befriedigt werden und die Anleihegläubiger dann das bekommen, was übrig bleibt. Ferner bestehen unter Umständen Nachschusspflichen von Anlegern, die der Insolvenzverwalter einfordern könnte.
Betroffene Anleger sollten prüfen lassen, ob ihnen Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung zustehen, die eine Rückabwicklung ermöglichen würden. Denn häufig wurde den Anlegern das Anlagemodel als besonders sicher dargestellt. Auch das Verkaufsprospekt könnte fehlerhaft gewesen oder gar nicht erst übergeben worden sein.