BWF-Stiftung: Insolvenz über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.

BWF-Stiftung: Auswirkungen der vorläufigen Insolvenz über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat mit Beschluss vom 26.03.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. unter dem Az. 36b IN 1350/15 eröffnet. Die Folgen des vorläufigen Insolvenzverfahrens können aber insbesondere für die Anleger der BWF-Stiftung verheerend sein.

BWF-Stiftung – Verlustrisiko gestiegen!

Der Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. ist der Trägerverein der Stiftung und hält das Stiftungsvermögen, also die Anlegergelder. Bereits nach der durch die BaFin angeordneten Rückabwicklung der Stiftung, aufgrund des Fehlens der erforderlichen Erlaubnis, war nicht klar wie hoch die vorhanden Vermögenswerte und damit auch die Verluste der Anleger sind. Bereits zu diesem Zeitpunkt stand auch aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die Vermutung im Raum, dass es sich bei dem Geschäftsmodell der BWF-Stiftung um Anlagebetrug im großen Stil handelte.
Das Bekanntwerden der vorläufigen Insolvenz über den Bund Deutscher Treuhandstiftungen e.V. lässt nunmehr das Verlustrisiko der Anleger steigen.

Justus rät:
Anleger der Stiftung sollten ihre Ansprüche unbedingt von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. So kommen Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler/Berater, die Stiftung, den Wirtschaftsprüfer und die Hintermänner in Betracht. Diese können sich aus einer mangelhaften Risikoaufklärung, der Fehlerhaftigkeit des Prospekts, aus Delikt oder einer mangelhaften oder fehlenden Plausibilitätsprüfung des Prospekts ergeben.

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Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

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