Bussgeldverfahren

 Strafe

Hier finden Sie einen Überblick über den aktuellen Bussgeldkatalog, welcher für das Bussgeldverfahren gilt.

Das Bußgeldverfahren ein Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Die Vorgehensweise ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt.

Ein Bußgeldverfahren kann neben einem Bußgeld zwischen 5 Euro und einigen Millionen Euro noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So sind im Straßenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich. In anderen Gesetzen ist die Einziehung von „Gegenständen, auf die sich die Straftat oder die Ordnungswidrigkeit bezieht“ vorgesehen. Weiterhin ist die Einziehung von Gegenständen, die zu ihrer (der Ordnungswidrigkeit) Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind möglich.

Das Bußgeldverfahren gliedert sich grob in drei Abschnitte.

  • Im Vorverfahren, dem ersten Abschnitt, ermittelt die Verwaltungsbehörde das Delikt und ahndet mit dem Bußgeldbescheid.
  • Der zweite Abschnitt ist das Zwischenverfahren, in dem die Verwaltungsbehörde über einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid selbständig entscheidet und gegebenenfalls den Vorgang dann an die Staatsanwaltschaft übergibt.
  • Das gerichtliche Verfahren ist schließlich der dritte Abschnitt. Hier entscheidet in erster Instanz das Amtsgericht und bei Rechtsbeschwerden das Oberlandesgericht. Diese drei Abschnitte sind weiter untergliedert.

Die Person, gegen die sich ein Bußgeldverfahren richtet, wird als Betroffener bezeichnet.

 

Bei Problemen bei Ihrem Bussgeldverfahren stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Ansprechpartner:
Grit Rahn, Rechtsanwältin

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Michael Kraft
Rechtsanwalt
E-Mail: Justus@kanzleimitte.de

Telefon: 030-440 449 66
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Grit Rahn
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