Beratungshilfe für die Verbraucherinsolvenz?

Beratungshilfe

Wo und Wie bekomme ich einen Beratungshilfeschein?

Anspruch auf Beratungshilfe hat der bedürftige Schuldner, d.h. derjenige Schuldner, der sich die Beauftragung eines Rechtsanwaltes aufgrund seiner aktuellen Vermögens- und Einkommensverhältnisse nicht leisten kann.

Die Beratungshilfe beantragen Sie einfach bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.
Die Bedürftigkeit ist bei der Rechtsantragsstelle nachzuweisen. In der Regel wird die Vorlage der Kontoauszüge des eigenen Kontos für den Kalendermonat vor Antragstellung, die letzte Verdienstbescheinigung (Gehaltsabrechnung, Arbeitslosenbescheid, Rentenbescheid etc.) sowie Nachweise für die weiteren Ein- und Ausgaben des Vormonats verlangt.

Sozialhilfeempfänger und Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen jeweils nur den aktuellen Bewilligungsbescheid vorlegen.

Die Rechtsantragstelle des Amtsgerichts stellt nach Bewilligung der Beratungshilfe den sogenannten Beratungshilfeschein aus. Die Bescheinigung ist dem Rechtsanwalt vorzulegen. Der Rechtsanwalt kann aufgrund der Bescheinigung seine Kosten direkt bei der Rechtsantragsstelle abrechnen.

Beratungshilfeschein für die Verbraucherinsolvenz / Schuldenbereinigung:

Vo einer Verbraucherinsolvenz sollten Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein (Berechtigungsschein) für das Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen. Soweit dieser bewilligt wird, sind die Rechtsanwaltskosten für das notwendige Schuldenbereinigungsverfahren gedeckt. Leider wird die Beratungshilfe für die Schuldenbereinigung von vielen Amtsgerichten nicht mehr bewilligt.

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